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Die ambulante Pflege gehört zu jenen Bereichen, in denen die Auswirkungen der demografischen Alterung bereits deutlich zu spüren sind. Diese wird in den kommenden Jahrzehnten zu einem schnellen und starken Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Personen in der Schweiz führen. Auch bereits vorliegenden Zahlen deuten dies schon an: waren es im Jahr 2011 noch 190‘000 Personen, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen waren, so hatte sich diese Zahl im Jahr 2022 bereits auf 458‘578 Klienten erhöht. Mehr zur ambulanten Pflege, deren Leistungsspektrum und Kosten gibt es in diesem Artikel.
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Was ist ambulante Pflege?
Die ambulante Pflege (oder auch häusliche Pflege) ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, während sie professionelle Unterstützung erhalten. In der Schweiz übernimmt diese Aufgabe die Spitex (kurz für “spitalexterne Hilfe und (Gesundheits- und Kranken-)Pflege”), deren Pflegekräfte regelmässig zu den Patienten nach Hause kommen und medizinische und pflegerische Hilfe leisten. Diese Art der Pflege ist daher ideal für Menschen, die nur in bestimmten Lebensbereichen Unterstützung benötigen und weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen möchten.
Arbeiten in der ambulanten Pflege
In der ambulanten Pflege arbeiten vor allem medizinische und pflegerische Berufsgruppen wie Pflegefachpersonen, aber auch Fachpersonen Gesundheit, Langzeitpflege und Betreuung, die sich um die Versorgung und Unterstützung der Klienten kümmern. Daneben bietet die Spitex auch für Fachpersonal wie Pflegehelfer, Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) und hauswirtschaftliche Hilfskräfte einen vielseitigen Arbeitsort, der eine Vielzahl der Bedürfnisse von Klienten und Klientinnen abdeckt und diese somit individuell zugeschnitten versorgt.
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Formen der ambulanten Pflege
Die ambulante Pflege kann je nach Bedarf des Klienten unterschiedliche Pflegeformen umfassen. Spitex-Organisationen bieten dabei Hilfeleistungen in drei Bereichen an: Grundpflege, Behandlungspflege und Akut- und Übergangspflege (AÜP). Mehr zu den einzelnen Formen erläutern dabei die nachfolgenden Abschnitte.
Gesetzliche Grundlagen
Benötigt ein Patient Pflege, muss der Bedarf gemäss Krankenversicherungsgesetz (relevante Artikel: KVG Art. 25a/ Art. 56/ Art. 44b/ Art. 52) von einem Arzt angeordnet werden. Dieser kann bestimmte Pflegeleistungen als notwendig erklären (Art. 8 KLV). Die Umsetzung dieser Anordnung, inklusive der tatsächlichen Ermittlung des Pflegebedarfs wird anschliessend durch eine Pflegefachperson in Zusammenarbeit mit dem Patienten oder den Angehörigen erarbeitet (Art. 8a KLV).
Grundpflege
Die Grundpflege umschreibt sämtliche pflegerischen Verrichtungen zur Versorgung eines Menschen, die nicht selbstständig ausgeführt werden können (zum Beispiel Körperpflege, Hilfe/Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Bewegungsübungen). Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person dauerhaft oder nur vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist. Diese Art der Pflege wird meist von älteren Personen oder Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung in Anspruch genommen.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird vom Arzt (zum Beispiel Hausarzt oder Spitalarzt) verordnet und umfasst hauptsächlich medizinische Massnahmen die nicht zwingend stationär ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem Puls- und Blutdruckmessungen, Infusionen oder auch die Medikamentengabe. Hierbei kommen auch spezialisierte Berufsgruppen (beispielsweise Wundexperten) zum Einsatz.
Akut- und Übergangspflege
Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist eine auf maximal 14 Tage befristete, vom Spitalarzt verordnete Anschluss-Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Sie hat zum Ziel, den Patienten möglichst rasch wieder zu seiner gewohnten Selbstständigkeit zurückzubegleiten.
Diese Form der Pflege wird nur verordnet, wenn keine längerfristige Rehabilitation in einer dafür vorgesehenen Einrichtung nötig ist und kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Der Leistungsumfang der AÜP wird durch die eidgenössische Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Art. 7 Abs. 2 und 3 geregelt.
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Ambulante Pflege – Leistungsübersicht
Die ambulante Pflege umfasst sowohl medizinische als auch pflegerische und sogar hauswirtschaftliche Leistungen. Zu den medizinischen Leistungen zählen beispielsweise:
- Puls-, Blutdruck-, Blutzucker und Gewichtmessungen
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Legen von Sonden oder Kathetern und damit verbundene pflegerische Massnahmen
- Richten und Verabreichen von Medikamenten, Durchführen von Schmerztherapien auch mit Schmerzpumpen
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen
- Versorgen von chronischen und akuten Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus-cruris-Pflege)
- Fusspflege bei Diabetikern
Zu den pflegerischen Leistungen, die das Pflegefachpersonal ausführt, gehören zum Beispiel:
- Massnahmen zur täglichen Körper- und Intimpflege wie Duschen, Waschen, An- und Ausziehen sowie Zahnpflege
- Stützstrümpfe an- und ausziehen, Beine einbinden
- Mobilisation wie Aufstehen und Zubettgehen oder Transfer vom Bett in den Stuhl /Rollstuhl
- Unterstützung bei der Ernährung und dem Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterialien
- Umlagern im Bett
- Durchführen von verschiedenen Prophylaxen wie Dekubitusprophylaxe
Schliesslich erbringt die Spitex auch hauswirtschaftliche Leistungen. Dazu zählen etwa Aufräum- und Reinigungsarbeiten in Haus und Garten, Kochen und das Zubereiten von Mahlzeiten sowie Wäsche waschen oder auch das Erledigen von Einkäufen.
Ambulante Pflege – Kosten
Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherer einen fixen Beitrag an Pflegeleistungen zu Hause leisten. Die Versicherten müssen sich dabei in begrenztem Umfang an den Kosten beteiligen; die Restfinanzierung übernehmen die Kantone und/oder Gemeinden.
Die konkreten Kosten für die Spitex-Leistungen richten sich nach der jeweils ausgeführten Dienstleistung. Während die obligatorische Krankenpflegeversicherung Teile der Kosten für kassenpflichtige Leistungen wie Grundpflege, Untersuchung und Behandlung übernimmt, werden nicht-kassenpflichtige Leistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Pflegeleistungen ausserhalb der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)) grundsätzlich nicht mitfinanziert.
Für die ambulante Pflege im Rahmen der KLV bedeutet dies, dass Pflegebedürftige nicht die vollen Kosten tragen müssen, jedoch (neben Franchise und Selbstbehalt) eine Patientenbeteiligung von maximal 15.35 CHF pro Tag (abhängig von Kanton/Gemeinde) zahlen müssen.
Eine Ausnahme bildet gemäss Art. 18 des Gesetzes über die Pflegefinanzierung die Akut- und Übergangspflege: hier müssen sich die Versicherten, abgesehen von Franchise und Selbstbehalt, nicht an den Pflegekosten beteiligen.
Kostenübernahme und stationäre Pflege
Die ambulante Pflege in der Schweiz muss gemäss KVG sowohl wirksam und zweckmässig als auch wirtschaftlich sein. Unter Umständen bedeutet dieser Grundsatz, dass ein Wechsel des Pflegebedürftigen in eine stationäre Einrichtung angezeigt ist, wenn die Hilfeleistung zu Hause im Vergleich zu einer stationären Betreuung deutlich teurer ist.
Passende Jobs in der Pflege
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle in der Pflege ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es Jobs als Pflegefachfrau, Stellen als Fachfrau Betreuung sowie Jobangebote in der Pflege.
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- Fedlex, Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, https://www.fedlex.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Spitex, Tarife der Spitex-Leistungen, https://www.spitex.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Spitex, Zahlen und Fakten, https://www.spitex.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Spitex, Rechtliche Grundlagen, https://www.spitex.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Pflegeleistungen, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, Ambulante Gesundheitsversorgung, https://www.obsan.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 01.07.2024)
- Spitex parta, Aktu- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaufenthalt (Kantone AR,SG), https://www.spitex-parta.ch/... (letztes Abrufdatum: 04.07.2024)
- Spitex, Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen in der NPO Spitex – Eine Notwendigkeit, https://www.spitex.ch/... (letztes Abrufdatum: 01.07.2024)