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Die Schweiz ist bekannt für ihr erstklassiges Gesundheitswesen, das auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen ist. Für ausländische Gesundheitsfachkräfte, die in der Schweiz arbeiten möchten, stellt sich dabei oft die Frage, wie ihre Diplome anerkannt werden können, um hier arbeiten zu dürfen. Dieser Anerkennungsprozess ist von grosser Bedeutung, um die Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen. Im folgenden Text wird der Prozess zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz detailliert beschrieben und auf die wichtigsten Herausforderungen eingegangen.
Alles Wichtige auf einen Blick
Um in der Schweiz in einem reglementierten Beruf arbeiten zu dürfen, ist ein Anerkennungsverfahren des im Ausland erworbenen Diploms notwendig. Dieser Prozess dauert bis zu mehreren Monaten und kann zwischen 150 und 3´000 Franken kosten. Für jedes Berufsfeld gibt es eine spezifische Anerkennungsstelle, bei der man sich über nötige Unterlagen informieren kann. Ähnelt das ausländische Diplom dem schweizerischen, erhält man eine Bestätigung über die Gleichwertigkeit. Ist dies nicht der Fall, muss man zunächst weitere Ausgleichsmassnahmen absolvieren.
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Wann ist eine Anerkennung notwendig?
Eine Anerkennung bestätigt, dass eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation dem schweizerischen Abschluss gleichwertig ist. Das ist notwendig, um die Befugnis zu erlangen, diesen Beruf in der Schweiz auszuüben. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschieden Arten von Berufen: reglementierte und nicht reglementierte.
Für nicht reglementierte Berufe ist keine Anerkennung notwendig, um in diesem Beruf in der Schweiz zu arbeiten. Für reglementierte Berufe sieht das anders aus, denn per Gesetz gibt es hier bestimmte Regelungen zur Berufsausübung und vorgeschriebene Abschlüsse. Dementsprechend ist für diese Berufe zunächst die Anerkennung von ausländischen Diplomen in der Schweiz notwendig. Die Ausübung ist an bestimmte Berufsqualifikationen geknüpft, beispielsweise Diplom, Zeugnis, Ausweis oder andere Abschlussarten.
Zu den reglementierten Berufen gehören verschiedene Branchen mit entsprechenden Jobs. Hier sind einige Beispiele aufgeführt:
- Gesundheitsbereich: Arzt, Apotheker, Dentalhygienikerin, Hebamme, Pflege, Physiotherapie
- Pädagogik: Heilpädagoge, Logopäde, Lehrer
- Soziale Berufe: Kleinkinderzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge
Eine Ausnahme gibt es für reglementierte Berufe nur, sofern man höchstens 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeitet und aus einem EU- oder EFTA-Staat stammt. In diesem Sonderfall ist das Verfahren kürzer und einfacher.
Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die im Zuständigkeitsbereichs des SBFI liegen, sind im Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU, in der revidierten EFTA-Konvention vom 21. Juni 2001, in der Berufsbildungsverordnung (BBV) der Schweiz vom 19. November 2003 sowie in der Verordnung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (V-HFKG) vom 23. November 2016 festgelegt. Zudem gibt es mehrere bilaterale Abkommen mit anderen Ländern. Die gegenseitige Anerkennung von (Fach-) Hochschuldiplomen für weiterführende Studien, also die akademische Diplomanerkennung, wird durch das Lissabonner Abkommen vom 11. April 1997 sowie durch weitere zwischenstaatliche Abkommen mit Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich geregelt.
Anerkennung ausländischer Diplome – Voraussetzungen
Welche Unterlagen zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz genau benötigt werden, findet man meist online bei der zuständigen Anerkennungsstelle. Für alle Verfahren benötigt man in der Regel folgende Dokumente:
- Berufsausübungsbestätigung
- Zertifizierte Kopie des originalen Ausbildungszeugnis
- Sprachzertifikat
Ersteres stellt eine Bescheinigung dar, dass die antragsstellende Person berechtigt ist, ihren Beruf ohne Einschränkungen auszuüben. Dieses Dokument erhält man von der Behörde in dem Land, in dem man zuletzt gearbeitet hat. Die Kopie des Ausbildungszeugnisses muss offiziell beglaubigt sein. Alle eingereichten Dokumente müssen ausserdem offiziell übersetzt worden sein. Mögliche Sprachen sind Deutsch, Französisch und Italienisch.
Das Sprachzertifikat muss, je nach Beruf, zwischen Niveau B2 und C2 liegen. Abhängig von der Region ist Deutsch, Französisch oder Italienisch notwendig.
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Anerkennung ausländischer Diplome – Verfahren
Im Allgemeinen vergleicht die zuständige Stelle den im Ausland erworbenen Abschluss mit dem schweizerischen Diplom. Falls keine oder nur kleine Unterschiede bestehen, erhält man direkt ein Dokument über die Bestätigung der Gleichwertigkeit. Bei grösseren Unterschieden jedoch verlängert sich die Anerkennung. Je nachdem muss man beispielsweise Unterricht, einen Anpassungslehrgang, Prüfungen, praktische Erfahrung oder eine Zusatzausbildung absolvieren.
Im Folgenden werden beispielhaft die verschiedenen Schritte zur Anerkennung eines ausländischen Diploms beim Schweizerischen Roten Kreuz (für Gesundheitsberufe) erläutert.
- PreCheck: Zunächst muss man beim SRK online einen PreCheck ausfüllen und bereits erste Unterlagen einreichen.
- Anerkennungsverfahren: Für das Anerkennungsverfahren muss man ein weiteres Anerkennungsformular einreichen. Anschliessend erhält man sein Anerkennungsgesuch per Post. Daraufhin muss man die angeforderten Dokumente organisieren, die fällige Rechnung bezahlen und die Unterlagen schliesslich wieder an das SRK zurücksenden.
- Entscheid Anerkennung: Schlussendlich erhält man nach einiger Zeit Informationen über die Anerkennung des ausländischen Diploms. Falls Ausgleichsmassnahmen nötig sind, erhält man diesbezüglich auch weitere Informationen.
Dauer und Kosten
Die genaue Dauer der Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz ist variabel und abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die bearbeitende Stelle, der Beruf sowie eventuelle Ausgleichsmassnahmen sind in dieser Hinsicht entscheidend.
Beim Roten Kreuz dauert der PreCheck beispielsweise maximal vier Wochen. Das darauffolgende Anerkennungsgesuch dauert nochmals höchstens vier Monate bis zum ersten Entscheid.
Genauso wie die Dauer variieren auch die Kosten in jedem Fall. Sie können zwischen 150 und 3’000 Schweizer Franken pro Verfahren liegen. Für das SRK ergeben sich zum Beispiel folgende Kosten:
- Abschluss ist in den EU-Richtlinien 2005//36/EG, Anhang V aufgeführt: 550 CHF
- Keine Ausgleichsmassnahmen notwendig: 930 CHF
- Ausgleichsmassnahmen notwendig: 1’000 CHF
- Je nach Beruf für die Registrierung im nationalen Gesundheitsberuferegister: 130 CHF
Daneben können für notwendige Ausgleichsmassnahmen weitere Kosten entstehen, die vom jeweiligen Anbieter abhängig sind.
Anerkennung ausländischer Diplome – Anerkennungsstellen
Für jeden Bereich der Berufswelt gibt es eine eigenständige Anerkennungsstelle. Hier ist dazu eine Übersicht:
Berufsfeld Anerkennungsstelle Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Chiropraktik MEBEKO Psychologieberufe PsyKo Gesundheitswesen SRK / SBFI Architektur & Bauingenieurwesen, Sozialer Bereich, Kleinkinderziehung, Berufsschulunterricht SRK / SBFI Schulunterricht, Sonderpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie EDK Elektrizitätsbereich ESTI
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- swissuniversities, Reglementierte Berufe, https://www.swissuniversities.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- anerkennung.swiss, Häufige Fragen, https://www.recognition.swiss/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Schweizerisches Rotes Kreuz, Anerkennung ausländischer Diplome, https://www.redcross.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, Ausländische Diplome, https://www.edk.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, https://www.sbfi.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)