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Arbeitszeitmodelle spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation von Arbeitsabläufen und der Sicherstellung einer effizienten Personalplanung, insbesondere im anspruchsvollen Umfeld des Gesundheitswesens. Sie ermöglichen es, individuelle Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Mehr zum Thema gibt es im Artikel.
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Was sind Arbeitszeitmodelle?
Arbeitszeitmodelle basieren auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Arbeitszeiten festlegen. Diese Regelungen werden meist in Arbeitsverträgen oder Gesamtarbeitsverträgen (GAV) definiert. Eine klare Festlegung der Arbeitszeiten ist essenziell für die Planung und Organisation eines Unternehmens: Es ist bekannt, wann Mitarbeitende verfügbar sind und Angestellte wissen gleichzeitig genau, welche Arbeitsleistung von ihnen erwartet wird. Somit haben beide Seiten Gewissheit und Sicherheit.
Moderne Arbeitszeitmodelle ermöglichen es zudem, auf individuelle Interessen und Bedürfnisse der Angestellten einzugehen. Sie schaffen Flexibilität und berücksichtigen persönliche Anforderungen, während die Arbeitszeit für den Arbeitgeber dennoch planbar bleibt.
Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu dokumentieren. Diese Vorgabe basiert auf Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) sowie Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Unternehmen müssen sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Arbeitszeit, einschliesslich Ausgleichs- und Überzeitarbeit, nachweisen können. Zusätzlich sind auch Pausen und Ruhe- oder Ersatzruhetage festzuhalten, und die Dokumentation muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen Strafmassnahmen.
Von dieser gesetzlichen Pflicht ausgenommen sind Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von über 120’000 Schweizer Franken und hoher Autonomie bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit sowie Personen, die in einer sogenannten „höheren leitenden Tätigkeit“ beschäftigt sind.
Für die Erfassung der Arbeitszeit gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Messinstrumente. Unternehmen können verschiedene Methoden einsetzen, darunter elektronische oder mechanische Stempeluhren, Excel-Dokumente, spezielle Software oder mobile Applikationen.
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Arbeitszeitmodelle – Rechtliche Rahmenbedingungen
In der Schweiz unterliegen Arbeitszeitmodelle den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG), das als zwingendes Recht gilt. Nach den gesetzlichen Vorgaben zählt die Zeit zwischen sechs und 20 Uhr als Tagesarbeit und die Zeit zwischen 20 und 23 Uhr als Abendarbeit. Die Arbeitszeit muss dabei so geplant werden, dass Beginn und Ende innerhalb eines Zeitraums von 14 Stunden liegen (inklusive Pausen).
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist auf 45 Stunden für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels begrenzt. Für alle anderen beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden. Überzeitarbeit ist hingegen nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn unvorhergesehene oder aussergewöhnliche Situationen auftreten. In solchen Fällen ist ein Lohnzuschlag von 25 Prozent oder ein Freizeitausgleich zu gewähren.
Jede Arbeitsschicht muss von einer täglichen Ruhezeit von mindestens 11 Stunden unterbrochen werden, wobei diese in Ausnahmefällen einmal pro Woche auf acht Stunden verkürzt werden kann. In Kliniken, Spitälern, Heimen und Internaten darf die Ruhezeit häufiger auf neun Stunden gesenkt werden, wenn im Durchschnitt über zwei Wochen eine Ruhezeit von zwölf Stunden eingehalten wird.
Pausenregelungen sind abhängig von der Arbeitszeit:
- 5,5 h Arbeit -> 15 Minuten Pause
- 7 h Arbeit -> 30 Minuten Pause
- 9 h Arbeit -> 1 Stunde Pause
Diese Pause muss in der Mitte der Arbeitszeit erfolgen. Am Wochenende haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden.
Schichtarbeit
Eine Schicht darf inklusive Pausen maximal zehn Stunden dauern. Der Schichtwechsel soll von Früh- zu Spätschicht und von Spät- zu Nachtschicht erfolgen. Änderungen sind möglich, wenn die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmenden schriftlich zustimmt.
Überzeitarbeit darf bei Schichtsystemen nur an ansonsten arbeitsfreien Werktagen erfolgen, sofern keine vorgeschriebenen Ruhe- oder Ausgleichszeiten verletzt werden.
Nachtarbeit
Nachtarbeit findet zwischen 23 und 6 Uhr statt und ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Einrichtungen wie Krankenanstalten, Kliniken und Heime sind hiervon jedoch befreit. Bei weniger als 25 Nächten pro Jahr ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent vorgesehen. Für dauernde oder regelmässige Nachtarbeit muss eine Kompensation von zehn Prozent der Arbeitszeit gewährt werden.
Arbeitnehmende, die längerfristig Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung sowie Beratung bezüglich ihres Gesundheitszustandes.
Regelungen im Gesundheitswesen
Arbeitnehmende in der Gesundheitsbranche dürfen höchstens 50 Stunden pro Woche arbeiten und maximal sechs Tage am Stück im Einsatz sein. Für Kliniken, Spitäler, Heime und Internate gilt jedoch eine Sonderregelung: Es ist erlaubt, Mitarbeitende sieben Tage hintereinander einzusetzen, sofern anschliessend eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 83 Stunden gewährleistet wird und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden im Durchschnitt von 14 Tagen nicht überschritten wird.
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Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?
Mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen können die spezifischen Anforderungen des Gesundheitswesens flexibel und effizient erfüllt werden, während auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden bei der Arbeitszeitgestaltung berücksichtigt werden. Nachfolgend werden daher einige bekannte Modelle erläutert.
Vollzeit
Das klassische Vollzeitmodell sieht in der Schweiz in der Regel eine Arbeitszeit von 40 bis 42 Stunden pro Woche vor, verteilt auf fünf Arbeitstage. Dieses Modell ermöglicht eine konstante Präsenz und erleichtert die Planung und Organisation innerhalb von Teams.
Teilzeit
Teilzeitarbeit umfasst alle Modelle, die unterhalb der üblichen Vollzeitarbeit liegen. Hierzu zählen:
- Tägliche reduzierte Arbeitszeit: Mitarbeitende arbeiten an fünf Tagen pro Woche, jedoch mit weniger Stunden pro Tag.
- Weniger Arbeitstage: Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt.
- Blockteilzeit: Arbeitszeiten werden auf bestimmte Wochen oder Monate konzentriert, gefolgt von längeren arbeitsfreien Phasen.
Teilzeitmodelle bieten Mitarbeitenden eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, erfordern jedoch eine sorgfältige Planung der Personalressourcen. Neben den klassischen Vollzeitstellen bieten sich im Gesundheitswesen verschiedene Möglichkeiten der Teilzeitarbeit. Infrage kommen beispielsweise Teilzeitstellen als Pflegefachperson, Pflegehelfer oder Assistent Gesundheit und Soziales (AGS).
Flexible Arbeitszeitmodelle
Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ist die regelmässige Arbeitszeit nicht festgelegt. Der tägliche Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder auch die Arbeitstage innerhalb der Woche können kurzfristig angepasst werden. Dieses Modell bietet sowohl den Mitarbeitenden als auch den Betrieben eine hohe Flexibilität, um auf individuelle oder betriebliche Bedürfnisse einzugehen.
Schichtarbeit
Schichtarbeit ist ein weit verbreitetes Modell im Gesundheitswesen, bei dem Früh-, Mittel-, Spät- und Nachtschichten im Wechsel gearbeitet werden. Dies erfordert eine hohe Flexibilität der Mitarbeitenden, da die Schichteinteilung oft nicht frei wählbar ist. Schichtarbeit gewährleistet jedoch dafür eine lückenlose Versorgung rund um die Uhr.
Gleitzeit
Bei der Gleitzeit können Mitarbeitende selbst entscheiden, wann sie ihre Arbeit beginnen und beenden, solange sie eine vorgegebene Stundenzahl erfüllen. Meist gibt es jedoch eine sogenannte „Kernarbeitszeit“, während der Anwesenheitspflicht besteht.
Rufbereitschaft/Pikettdienst
Im Rahmen der Rufbereitschaft stehen Mitarbeitende ausserhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Einsätze zur Verfügung. Sie werden nach Bedarf gerufen, erhalten jedoch auch für die Zeit des Pikettdienstes eine Entlohnung auf Basis eines vorher vereinbarten Stundenkontingents. Dieses Modell ist besonders in Notfallsituationen wichtig, da es schnelle Reaktionen ermöglicht.
Flexpool
Das FlexPool-Modell basiert auf einem festgelegten Stundenlohn, der mit den üblichen Zuschlägen ergänzt wird. Mitarbeitende werden nach betrieblichem Bedarf eingesetzt, wobei das Arbeitspensum variabel ist. Dieses Modell eignet sich besonders für kurzfristige Personalengpässe oder wechselnde Anforderungen in verschiedenen Bereichen.
Arbeitszeitmodelle – Vor- und Nachteile der Modelle
Entsprechend ihrer Ausgestaltung bringen die verschiedenen Arbeitszeitmodelle auch unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Wie diese konkret für das Gesundheitswesen aussehen, zeigt diese Tabelle:
Arbeitszeitmodell | Vorteile | Nachteile |
Vollzeit |
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Teilzeit |
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Schichtarbeit |
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Gleitzeit |
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Rufbereitschaft |
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Flexpool |
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Arbeitszeitmodelle – Aktuelle Trends
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Arbeitszeitmodelle spiegeln das Bestreben wider, die Arbeitsbedingungen im Schweizer Gesundheitswesen zu verbessern, den Fachkräftemangel zu bewältigen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern. Dabei werden innovative Ansätze erprobt, die auf die besonderen Anforderungen der Pflegeberufe zugeschnitten sind. Einige Beispiele nennen die folgenden Abschnitte.
4-Tage-Woche
Ein Beispiel ist die Einführung der 4-Tage-Woche in der Pflege, die zunehmend als innovatives Modell diskutiert wird, um die Work-Life-Balance zu fördern. Zwei Varianten stehen dabei im Fokus: Zum einen die komprimierte Arbeitszeit, bei der längere Schichten auf weniger Arbeitstage verteilt werden, und zum anderen die Reduktion der Gesamtarbeitszeit, die jedoch organisatorisch und finanziell herausfordernd ist.
GZO Spital Wetzikon
Ein weiteres konkretes Beispiel für solche Bemühungen ist das GZO Spital Wetzikon, das im Juni 2022 die Wochenarbeitszeit für Pflegefachpersonen, die mit einem 100%-Pensum regelmässig im Dreischichtsystem arbeiten, um zehn Prozent auf 37,8 Stunden pro Woche reduziert hat – bei gleichbleibendem Lohn. Dies war ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern.
Bülacher-Modell
Ein anderes innovatives Modell ist das sogenannte „Bülacher-Modell“, das im Spital Bülach nach einer einjährigen Testphase im Juni 2024 offiziell eingeführt wurde. Dieses Modell belohnt Flexibilität und Spontanität in der Dienstplanung mit Zulagen. Es umfasst drei Stufen:
- „Fix“: Mitarbeitende haben feste Arbeitszeiten ohne Nachtdienste.
- „Flex“: Mitarbeitende arbeiten nach der regulären Dienstplanung ihrer Station, übernehmen Nachtdienste und springen bei Bedarf einmal im Monat ein. Dafür erhalten sie eine Zulage von 200 Schweizer Franken zusätzlich zum Grundlohn.
- „Super Flex“: Mitarbeitende springen bei Bedarf zweimal im Monat ein, auch in anderen Abteilungen, und erhalten dafür eine monatliche Zulage von 350 Schweizer Franken.
Während solche Modelle im Gesundheitswesen erfolgreich Anwendung finden, sind Trends aus anderen Bereichen der Arbeitswelt wie Homeoffice oder Vertrauensarbeitszeit aufgrund der besonderen Anforderungen der Pflege nur schwer umsetzbar. Die Präsenz vor Ort und die Notwendigkeit, Schichtpläne strikt einzuhalten, schränken die Flexibilität dieser Ansätze stark ein. Dennoch zeigt die Entwicklung, dass das Gesundheitswesen innovative Lösungen findet, um Mitarbeiter zu entlasten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Wer aktuell auf der Suche nach einem neuen Job im Schweizer Gesundheitswesen ist, wird bei Medi Karriere fündig. Hier gibt es zahlreiche freie Jobs als Pflegefachfrau, Stellen als FaGe sowie viele weitere Jobangebote in der Pflege.
- Das Arbeitszeitgesetz: Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze, https://www.seco.admin.ch/... (Abrufdatum:06.03.2025)
- Arbeitszeit, https://www.kmu.admin.ch/... (Abrufdatum: 27.02.2025)
- Arbeitszeiterfassung, https://www.seco.admin.ch/... (Abrufdatum: 27.02.2025)
- Arbeit und Gesundheit – Arbeits- und Ruhezeiten, https://www.seco.admin.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Flexible Arbeitszeitmodelle, https://friendlyworkspace.ch/... (Abrufdatum: 27.02.2025)
- Die 4-Tage Woche im Gesundheitswesen: Wie es gelingen kann, https://www.sinceritas.com/... (Abrufdatum: 27.02.2025)
- Arbeitszeitmodelle, https://www.timetac.com/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- GZO-Arbeitszeitmodell im Schichtdienst, https://www.gzo.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Arbeitszeitmodelle im Überblick: Welche gibt es?, https://www.personio.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Flexible Arbeitszeitmodelle. Was erlaubt das Gesetz?, https://www.proles.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Innovatives Arbeitszeitmodell gewinnt “Swiss HR-Award 2024”, https://www.spitalbuelach.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)
- Pikettdienst, https://www.seco.admin.ch/... (Abrufdatum: 06.03.2025)