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Die Berufsausübungsbewilligung ist eine behördliche Genehmigung, die für zahlreiche Berufe eine zwingende Voraussetzung ist, wenn man in eigener fachlicher Verantwortung in bestimmten Tätigkeitsfeldern arbeiten möchte. Besonders im Gesundheitswesen, aber auch in anderen regulierten Berufen, stellt sie sicher, dass Fachkräfte über die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen verfügen. Die Erteilung der Bewilligung unterliegt dabei kantonalen Vorschriften und setzt in der Regel eine anerkannte Ausbildung, sowie das Erfüllen weiterer gesetzlicher Anforderungen voraus.
Doch welche Voraussetzungen müssen genau erfüllt sein, wie läuft das Bewilligungsverfahren ab, und welche Unterschiede gibt es zwischen den Kantonen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz, beleuchtet die relevanten rechtlichen Grundlagen und bietet praktische Hinweise für Antragsteller.
Berufsausübungsbewilligung - Kurzüberblick
- Die genaue Auslegung davon, was einer eigenständigen Tätigkeit entspricht, hängt oftmals von den Kantonen ab. So benötigt in manchen beispielsweise nur das Führungspersonal eine Berufsausübungsbewilligung, während in anderen alle Mitarbeitenden diese besitzen sollten.
- Die Bewilligung wird in der Regel vom Gesundheitsamt des jeweiligen Kantons erteilt und setzt meist neben einem anerkannten Berufsabschluss auch Berufserfahrung und Sprachkenntnisse voraus.
- Je nach Kanton und Berufsfeld können zusätzliche Anforderungen gelten.
- Die Bewilligungszeit liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.
- Ohne Bewilligung ist eine selbstständige Berufsausübung in den entsprechenden Bereichen in der Schweiz nicht erlaubt.
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Was ist eine Berufsausübungsbewilligung?
Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist eine behördliche Genehmigung, die es einer Person erlaubt, einen Gesundheitsberuf oder einen anderen geschützten Beruf in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben. Ihre gesetzliche Grundlage bildet § 8 ff. des Gesundheitsgesetzes. Demnach benötigen alle Personen, die eigenständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, eine persönliche BAB.
Auch Angehörige der universitären Medizinalberufe, die unter fachlicher Aufsicht arbeiten, müssen eine solche Bewilligung beantragen. Die Erteilung erfolgt durch die zuständigen kantonalen Behörden und setzt bestimmte fachliche und gesetzliche Anforderungen voraus.
Wie lange ist die Berufsausübungsbewilligung gültig?
Je nach Kanton unterscheidet sich die Dauer der Gültigkeit einer BAB. So muss sie zum Beispiel in Zürich bis zum 70. Lebensjahr alle zehn Jahre erneuert werden, danach sogar alle drei Jahre. In anderen Kantonen, beispielsweise Appenzell Ausserrhoden wird diese grundsätzlich unbefristet erteilt. In Uri gilt die Bewilligung wiederum bis zum 70. Lebensjahr und muss anschliessend alle zwei Jahre neu beantragt werden, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Da die Regelungen sich zwischen den Kantonen unterscheiden, lohnt es sich, sich vor der Beantragung mit der Gesetzeslage im Wunsch-Kanton auseinanderzusetzen.
Wer benötigt eine Berufsausübungsbewilligung?
Eine Berufsausübungsbewilligung ist für verschiedene Fachkräfte, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, Voraussetzung. Nach dem Gesundheitsberufegesetz benötigen Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberater, Optometristen und Osteopathen für die selbstständige Ausübung ihres Berufs eine entsprechende BAB.
Darüber hinaus benötigen je nach Kanton weitere Berufsgruppen eine Berufsausübungsbewilligung. In Zürich gilt die Regelung beispielsweise für folgende Berufe:
- Akupunkteure
- Apotheker
- Ärzte
- Chiropraktiker
- Dentalhygieniker
- Drogisten
- Ergotherapeuten
- Ernährungsberater
- Hebammen
- Laborleiter
- Logopäden
- Optometristen
- Osteopathen
- Pflegefachkräfte
- Physiotherapeuten
- Podologen
- Psychologische Psychotherapeuten
- Zahnärzte
- Zahnprothetiker
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Berufsausübungsbewilligung – Voraussetzungen
Um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten, müssen die Fachkräfte verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dabei steht vor allem der Schutz der Öffentlichkeit und die Qualitätssicherung in den entsprechenden Berufen im Vordergrund. Mithilfe der Prüfung entsprechender Anforderungen kann somit sichergestellt werden, dass nur qualifizierte Fachkräfte mit den notwendigen fachlichen und ethischen Kompetenzen entsprechend tätig sind.
Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberater sowie Optometristen benötigen hierbei beispielsweise einen Bachelor of Science. Pflegefachpersonen müssen entweder über einen Bachelor of Science oder ein Diplom als Pflegefachfrau HF verfügen, während für Osteopathen ein Master of Science vorausgesetzt wird.
Wer über ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom verfügt, kann ebenfalls eine Bewilligung erhalten. Zudem werden schweizerische Abschlüsse nach früherem Recht anerkannt, sofern sie gemäss der Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung den heutigen Diplomen gleichgestellt sind.
Neben der fachlichen Qualifikation sind auch persönliche Eignungskriterien massgeblich. Bewerberinnen und Bewerber müssen als vertrauenswürdig gelten und sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein, ihren Beruf ohne Einschränkungen auszuüben. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Amtssprache desjenigen Kantons zu beherrschen, in dem die Bewilligung beantragt wird.
Die Kantone sind dabei nicht dazu berechtigt, weitergehende fachliche Anforderungen zu stellen. Allerdings können sie bestimmte Nachweise verlangen, um die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu überprüfen. Dazu können je nach Kanton folgende Dokumente gehören:
- Leumundszeugnis
- Straf- oder Betreibungsregisterauszug
- Ärztliches Attest
- Sonderprivatauszug
- Zeugnis über Handlungsfähigkeit
- Lebenslauf
- Anstellungsbestätigung
- Strafregisterauszüge früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten der letzten fünf Jahre
- Arbeitszeugnisse
- Weitere akademische Titel
- Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über ausreichende Infrastrukturen für eine Praxistätigkeit
Wer diese Anforderungen erfüllt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine Bewilligung zu erhalten und seinen Gesundheitsberuf eigenverantwortlich auszuüben.
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Berufsausübungsbewilligung – Ablauf
In der Regel sind die gesammelten Dokumente, die meist auch eine Passkopie sowie amtlich beglaubigte Kopien der entsprechenden Diplome und Weiterbildungen beinhalten, gemeinsam mit einem Antrag zur Berufsausübungsbewilligung beim Gesundheitsamt des jeweiligen Kantons einzureichen.
Im Anschluss werden die Dokumente von der zuständigen Behörde auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Falls notwendig werden im Anschluss fehlende Dokumente oder Anerkennungen nachgefordert. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dem Antragssteller dann die Berufsausübungsbewilligung erteilt.
Der genaue Ablauf der Beantragung unterscheidet sich hierbei je nach Kanton und Berufsgruppe. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig mit den kantonal notwendigen Dokumenten auseinanderzusetzen, da deren Beantragung zeitaufwendig sein und gegebenenfalls den Erhalt der Berufsausübungsbewilligung verzögern kann.
Wie lange dauert es bis zur Berufsausübungsbewilligung?
Je nach Kanton unterscheidet sich die Bearbeitungszeit der Anträge. In der Regel ist aber mit einer Dauer von vier bis acht Wochen zu rechnen. Bei der Planung sollte man beachten, dass Faktoren wie die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses oder das Absolvieren sowie die Anerkennung von Sprachprüfungen zu einer längeren Wartezeit führen können. Vor der Beantragung empfiehlt es sich daher im Zweifelsfall mit der entsprechenden kantonalen Gesundheitsbehörde abzuklären, ob die eigenen Dokumente eine zusätzliche Anerkennung erfordern.
Berufsausübungsbewilligung – Kosten
Eine Berufsausübungsbewilligung ist für die Beantragenden mit Kosten verbunden. Je nach Kanton und Berufsgruppe können diese zwischen 100 und 2’400 Franken liegen. In Zürich liegt die Gebühr für Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Zahnärzte zum Beispiel bei 1’000 Franken, während sie für andere Berufsgruppen bei 800 Schweizer Franken liegt. In Baselland fallen die Gebühren etwas geringer aus und liegen beispielsweise für Ärzte bei 600 sowie für Physiotherapeuten bei 300 Franken. Für die Verlängerung einer BAB fallen häufig niedrigere Kosten an.
Berufsausbildungsbewilligung aus einem anderen Kanton
Da der Erhalt der Berufsausübungsbewilligung für viele Fachkräfte mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist, ist es relevant zu wissen, wie die Regelungen bei einem Umzug in ein anderes Kanton sind.
Nach dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt kann bei einem Umzug in ein anderes Kanton mit einer gültigen BAB eine weitere Berufsausübungsbewilligung gebührenfrei und im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens beantragt werden. Auch hier ist es in der Regel notwendig, entsprechende Dokumente einzureichen, die sich je nach Kanton unterscheiden.
Für Personen, die zum Beispiel im medizinischen Bereich in Zürich arbeiten, gehören dazu:
- Anstellungsbestätigung
- Nachweis des akademischen Titels
- Passkopie
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Wer weniger als 90 Tage in einem anderen Kanton tätig sein möchte, kann dafür im jeweiligen Kanton eine sogenannte 90-Tage-Bestätigung anstelle einer Berufsausübungsbewilligung beantragen.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Wer eine Stelle im Gesundheitswesen sucht, findet passende Jobs bei Medi-Karriere. Hier gibt es zahlreiche Jobs als Pflegefachfrau, Stellen als Ergotherapeut sowie weitere Pflege-Jobs.
- Berufsausübungsbewilligungen, https://www.ur.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe, https://www.fedlex.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut, https://www.baselland.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Berufsausbildungsbewilligungen, https://www.ag.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Berufsausbildungsbewilligung, https://www.zh.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Berufsausübung im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Häufig gestellte Fragen (FAQ), https://ar.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)
- Berufsbewilligungen, https://www.gsi.be.ch/... (letztes Abrufdatum: 17.04.2025)