Inhaltsverzeichnis
Die Anerkennung ausländischer Diplome durch die MEBEKO ist ein essenzieller Schritt für alle, die in der Schweiz in einem medizinischen Beruf arbeiten möchten. Egal ob in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, Pharmazie oder Chiropraktik – eine formale Anerkennung der Abschlüsse durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) ist erforderlich, um eine Berufszulassung zu erhalten. Neben einer eidgenössischen Anerkennung des ausländischen Diploms ist in einigen Fällen auch eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung notwendig.
Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Medizinalberufegesetz (MedBG). Ausländische Diplome werden nur anerkannt, wenn ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit dem jeweiligen Staat besteht. Für Mitgliedsländer der Europäischen Union oder der europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) ist das in der Regel problemlos möglich. Mehr zur MEBEKO Anerkennung gibt es in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine MEBEKO Anerkennung nötig?
Die MEBEKO Anerkennung ist für alle Personen erforderlich, die in der Schweiz in einem medizinischen Beruf arbeiten möchten – unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen. Diese Anerkennung ist weder zeitlich noch örtlich beschränkt. Wer jedoch seine Haupttätigkeit und seinen Wohnsitz in einem der EU/EFTA-Staaten hat, aber nur für höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig ist, kann über ein Meldeverfahren arbeiten. Eine Meldung als Dienstleister muss man, im Gegensatz zur Anerkennung, jährlich erneuern.
Für die Anerkennung bei der MEBEKO sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Eine beglaubigte Kopie des Diploms, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung
- Ein Identitätsnachweis (beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie)
- Ein aktueller Lebenslauf
- Weitere Unterlagen gemäss der Wegleitung der MEBEKO
Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiterer Gesundheitsberufe
Neben der Anerkennung von Medizinalberufen durch die MEBEKO werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der Psychologieberufe geprüft. Zuständig hierfür ist die Psychologieberufekommission PsyKo. Für weitere Gesundheitsberufe auf Tertiärstufe ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.
Direkte MEBEKO Anerkennung
Die direkte Anerkennung betrifft Diplome, die in einem EU/EFTA-Vertragsstaat erworben wurden. Diese Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, da die Diplome durch die Schweiz direkt anerkannt werden.
Voraussetzungen für die direkte Anerkennung
- Die gesuchstellende Person besitzt die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Landes oder ihr Ehepartner tut dies.
- Das Diplom entspricht der Bezeichnung in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA-Übereinkommen.
- Das Diplom wurde von einer in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.
Zusätzlich benötigt man einen Eintrag der Sprachkenntnisse in das Medizinalberuferegister (MedReg). Die Gesuchstellenden müssen mindestens das Sprachniveau B2 in einer der Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) nachweisen.
Stellenangebote
Indirekte MEBEKO Anerkennung
Diplome aus Drittstaaten, die von einem EU/EFTA-Staat anerkannt wurden, können durch die Schweiz indirekt anerkannt werden.
Voraussetzungen für die indirekte Anerkennung
- Die gesuchstellende Person oder ihr Ehepartner muss die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates besitzen.
- Die Person muss im Anerkennungsstaat dieselben Rechte zur Berufsausübung haben wie dort ausgebildete Fachkräfte sowie das in der EU-Richtlinien enthaltende Diplome besitzen.
- Zudem muss sie im Anerkennungsstaat oder in der Schweiz über mindestens drei Jahre klinische Berufserfahrung verfügen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Auch bei der indirekten Anerkennung ist der Nachweis von Sprachkenntnissen gemäss den Anforderungen des Registers der Medizinalberufe erforderlich.
MEBEKO Anerkennung – Kosten und Dauer
Die Anerkennungskosten muss die gesuchstellende Person selbst tragen. Pro Spracheintrag fallen Gebühren zwischen 50 und 100 Schweizer Franken an. Für die Nachprüfung der beruflichen Qualifikationen verlangt die MEBEKO zwischen 800 und 1’000 Franken. Sollte zusätzlich ein Facharzttitel oder ein ähnlicher Fachtitel als Apotheker oder Chiropraktor anerkannt werden müssen, entstehen weitere Kosten in gleicher Höhe.
Die Dauer des Anerkennungsverfahrens variiert je nach Komplexität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Regel dauert das Verfahren einige Wochen bis Monate. Eine direkte Anerkennung dauert meist zwischen einem und vier Monate, wenn alle Dokumente vorliegen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Antragstellung zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Wer aktuell auf der Suche nach einem neuen Beruf im Gesundheitswesen ist, wird bei Medi Karriere fündig. Hier gibt es zahlreiche Jobs für Assistenzärzte, freie Stellen als Pflegefachperson sowie viele weitere Pflege-Stellenangebote.
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Direkte Anerkennung Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Indirekte Anerkennung Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Medizinalberufekommission (MEBEKO), https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)
- Kanton Bern, BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren, Ausländische Medizinaldiplome, https://www.biz.bkd.be.ch/... (letztes Abrufdatum: 24.10.2024)