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Personalgesetze regeln die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte des Staates. Da es in der Schweiz eine Vielzahl von öffentlichen und kantonalen Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales gibt, sind diese Verordnungen auch für eine grosse Zahl an Pflegefachpersonen, Therapeuten und weitere Fachkräfte relevant. Dieser Artikel beschäftigt sich daher ausführlich mit den für diese Fachpersonen wichtigen kantonalen Personalgesetze.
Was ist das überhaupt? Was verdient man in den Bereichen Pflege, Therapie und Soziales demnach? Welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Kantonen? Antworten auf diese Fragen und mehr gibt es im Folgenden.
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Was sind Personalgesetze?
In der Schweiz bezeichnen Personalgesetze die gesetzlichen Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Angestellten im öffentlichen Dienst und deren Arbeitgebern regeln. Diese Gesetze betreffen insbesondere die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung, in kantonalen Verwaltungen und in öffentlichen Institutionen. Sie regeln die Grundsätze der Personalpolitik sowie die Begründung, Inhalt und Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Zu den zentralen Themen, die durch Personalgesetze abgedeckt werden, gehören:
- Arbeitsverträge und Anstellungsbedingungen: Regelungen zu den Bedingungen, unter denen Angestellte beschäftigt werden, einschliesslich Probezeit, Arbeitszeit, Ferien und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Rechte und Pflichten: Festlegung der Rechte der Arbeitnehmer (z.B. Recht auf Schutz der Gesundheit, Recht auf Weiterbildung) und der Pflichten (z.B. Pflicht zur Arbeitserfüllung, Treuepflicht).
- Lohn: Bestimmungen zur Entlohnung der Mitarbeitenden, einschliesslich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnerhöhungen und andere Vergütungen.
- Disziplinarrecht: Regeln für disziplinarische Massnahmen bei Verstössen gegen die Pflichten der Angestellten.
- Sozialversicherungen und Vorsorge: Regelungen zu Sozialversicherungen, Altersvorsorge und anderen Leistungen.
- Mitwirkungsrechte: Rechte der Angestellten auf Mitwirkung und Mitbestimmung in bestimmten Angelegenheiten, z.B. durch Personalvertretungen oder Gewerkschaften.
Für wen gelten Personalgesetze?
Auf Schweizer Bundesebene ist das Bundespersonalgesetz (BPG) ein zentrales Regelwerk für die Beschäftigten des Bundes. Ergänzend dazu gibt es verschiedene Verordnungen und Richtlinien, die die konkreten Bestimmungen des BPG umsetzen und detaillieren.
Auf kantonaler Ebene gibt es ebenfalls spezifische Personalgesetze, die für die Angestellten der jeweiligen Kantonsverwaltungen gelten. Diese können in den einzelnen Kantonen variieren, orientieren sich aber oft an den Grundsätzen und Regelungen des Bundespersonalsystems. Sie gelten insbesondere für das beim Kanton angestellte Personal. Hierzu gehört etwa das Staatspersonal in folgenden öffentlichen Institutionen:
- Zentral- und Bezirksverwaltung
- Unselbstständige staatliche Anstalten (z. B. Spitäler, Kliniken, Schulen, Hochschulen, Alters- und Pflegeheime)
- Rechtspflege (z. B. Gerichte, Staatskanzleien)
Warum sind Personalgesetze wichtig?
Die kantonalen Personalgesetze sind besonders wichtig für den sozialen Bereich und das Gesundheitswesen, da sie die Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in diesen Bereichen regeln. Zwar gibt es mittlerweile im Gesundheitswesen einen starken Trend in Richtung Privatisierung; in Zürich sind beispielsweise nur 21 Prozent der Spitäler in öffentlicher Hand, vier Fünftel gehören hingegen privaten Trägern. Nichtsdestotrotz gibt es über alle Kantone hinweg immer noch eine bedeutende Zahl an öffentlichen Schulen, Spitälern und Kitas, deren Verwaltung in der kantonalen Verantwortung liegt und die somit den Personalgesetzen unterstehen.
Konkrete und verlässliche Gesetze sind in den Bereichen Therapie, Pflege und soziale Einrichtungen essentiell, da sie einen starken Nutzen und Mehrwert für die gesamte Schweizer Gesellschaft schaffen. Diese Gesetze sorgen dafür, dass die Mitarbeiter hier unter fairen und sicheren Bedingungen arbeiten können, was notwendig ist, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Gerade in sensiblen Bereichen wie dem sozialen Bereich und dem Gesundheitswesen, wo die Qualität der Dienstleistungen stark von der Kompetenz und dem Engagement der Mitarbeiter abhängt, sind gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung entscheidend.
Darüber hinaus enthalten die Personalgesetze Bestimmungen zur beruflichen Weiterbildung und Entwicklung, was sicherstellt, dass Fachkräfte stets auf dem neuesten Stand bleiben und sich kontinuierlich weiterentwickeln können. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der durch die Personalgesetze abgedeckt wird. Besonders im medizinischen Bereich, wo das Personal hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist, tragen diese Regelungen dazu bei, Risiken zu minimieren und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.
Schliesslich beeinflussen die Personalgesetze auch die Finanzierung und Ressourcenzuweisung im öffentlichen Dienst, was sicherstellt, dass genügend Personal eingestellt und gut ausgestattet werden kann, um die notwendigen Dienstleistungen im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen zu erbringen. Somit tragen die kantonalen Personalgesetze massgeblich dazu bei, die Qualität und Nachhaltigkeit der Dienstleistungen auf diesen wichtigen Gebieten zu gewährleisten.
Weitere Regelungen
Häufig legen die Personalgesetze Arbeitsbedingungen und weiteres lediglich in Grundzügen fest. Näheres und Details bezüglich der spezifischen Ausführung findet man in der Regel in einer Vollzugsverordnung (VVO) zum Gesetz. Diese erläutert die Regelungen weiter und konkretisiert die Gesetze an diversen Stellen, um die Ausführung zu erleichtern. Des Weiteren gibt es auch die sogenannten Personalverordnungen (PVO), welche Bestimmungen zu Anstellung und Entschädigung von behördlichem Personal im Nebenamt enthalten.
Die Personalgesetze enthalten darüber hinaus auch ausführliche Besoldungsreglemente. Diese haben über die Kantone verteilt nahezu alle eine ähnliche Struktur, variieren jedoch bezüglich den spezifischen Zahlen stark. Die Lohnsysteme der Kantone sind mit der Logik einer Matrix aufgebaut, wobei eine Einteilung in Lohnklassen und Lohnstufen vorgenommen wird. Die Eingruppierung erfolgt anhand eines genauestens festgelegten, kantonspezifischen Einreihungsplanes.
Die Lohnklassen (oder Lohnbänder) orientieren sich an definierten Funktionen und dem individuellen Verantwortungsbereich. Oftmals ist die Zuordnung Bestandteil der VVO. Die Lohnstufen hingegen differenzieren eine Lohnklassen weiter in unterschiedliche Lohnabschnitte. Innerhalb einer Klasse kann der Unterschied beim Jahreslohn von der untersten zur obersten Lohnstufe einige 10’000 Franken betragen. Die Lohnstufe ist abhängig von der persönlichen Berufserfahrung und dem Budget des Kantons.
Anlaufstufen
Häufig sind dem Minimum innerhalb einer Lohnklasse noch zwei oder drei Anlaufstufen vorangestellt. Dies ist für Mitarbeitende gedacht, welche die für die Einteilung notwendigen Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllen, eine besonders intensive Einarbeitung benötigen oder ihre Funktion anfangs nur mit beschränkter Verantwortung übernehmen. Die angegebenen Lohnspannen in diesem Text lassen die Anlaufstufen in der Regel aussen vor.
Personalgesetze in der Pflege
Auch wenn der Anteil an privaten Pflegedienstleistern zunehmend steigt, gibt es immer noch eine beachtliche Menge an öffentlichen Spitälern, Altersheimen und anderen pflegerischen Dienstleistungen. Ist man als Mitarbeiter in einem kantonalen Haus angestellt, wird der persönliche Lohn anhand der Personalgesetze festgelegt. Zunächst erfolgt eine Einteilung in eine der Lohnklassen. Anschliessend wird in dieser Klasse eine passende Stufe ausgewählt. Beispielhaft wird dies an den Personalgesetzen des Kantons Zürich gezeigt, welches seine Pflegemitarbeiter wie folgt einordnet:
Beruf Lohnklassen Lohnspanne Pflegefachfrau 14 - 15 5'941.85 - 9'062.00 CHF FaGe 9 - 10 4'657.25 - 7'031.00 CHF FaBe 9 - 10 4'657.25 - 7'031.00 CHF Pflegehelfer 6 - 9 4'197.10 - 6'738.85 CHF Hebamme 16 4'825.50 - 6'906.30 CHF Stationsleitung 17 - 21 5'133.10 - 13'293.70 CHF
Hieraus ist zu entnehmen, dass eine höhere Lohnklasse in der Regel auch mit einem höheren Lohn einhergeht. Bei manchen Kantonen ist dieser Umstand jedoch genau andersherum, sprich: je kleiner die Klasse, desto höher der Lohn. Klar wird beim Blick auf die Tabelle auch, dass die Lohnspanne über die diversen Berufe verteilt, sehr breit ist. Dies ist auf die grosse Vielfalt an Aufgaben- und Verantwortungsbereichen zurückzuführen, die man in der Pflege wahrnehmen kann.
Pflegefachfrau / Pflegefachmann Stellenangebote
Interessant ist es zudem, die Verdienstmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kantonen miteinander zu vergleichen. Die folgende Tabelle zeigt dies exemplarisch am Beruf der Pflegefachfrau. Da leider nicht alle Kantone ihre Personalgesetze und Lohntabellen vollständig und für alle Berufsgruppen online zur Verfügung stellen, beschränken sich die Lohnangaben auf eine Auswahl an Kantonen.
Kanton Lohnklasse Monatslohn Zürich 14 - 15 5'941.85 - 9'062.00 CHF Bern 15 4'931.80 - 7'153.85 CHF St. Gallen 14 - 19 5'338.40 - 8'224.90 CHF Luzern 6 4'786.66 - 7'166.84 CHF Freiburg 12 - 14 4'930.25 - 8'090.20 CHF Basel-Landschaft 13 - 18 6'183.05 - 7'058.60 CHF Basel-Stadt 9 - 12 4'366.00 - 8'530.25 CHF Schwyz 8 - 9 4´571.38 - 7´590.23 CHF Schaffhausen 7 5´540.00 - 8'486.00 CHF
Während die spezifische Eingruppierung des Berufs der Pflegefachperson in eine Lohnklasse sehr stark variiert, zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den kantonsspezifischen Lohnspannen. Zum Teil unterscheiden sich schon die Einstiegslöhne um bis zu 1’600 Schweizer Franken pro Monat (vergleiche bspw. Basel-Land mit Schwyz).
Personalgesetze in der Therapie
Ein weiterer unverzichtbarer Baustein des öffentlichen Gesundheitswesens stellt die Therapie dar. In dieser Sparte gibt es eine Vielzahl von Berufen, welche vom Bewegungs- und Tanztherapeut über die Logopädin bis hin zur Podologin reichen. Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich dabei beispielhaft genauer mit den Personalgesetzen für die Berufe Aktivierungsfachfrau, Logopädin und Physiotherapeut.
Aktivierungsfachfrau
Der Beruf der Aktivierungsfachfrau wird nur in einigen wenigen Personalgesetzen aufgeführt. Genauer gesagt wird das Berufsbild explizit in den Personalverordnungen für Basel-Landschaft, Luzern und Zürich beschrieben. Eingeordnet wird er in diesen Kantonen wie folgt:
- Kanton Zürich: Lohnklasse 14 – 15 (5’941.85 – 9’062.00 CHF)
- Kanton Luzern: Lohnklasse 6 – 7 (4’786.66 – 7’718.53 CHF)
- Kanton Basel-Land: Lohnklasse 14 – 17 (5’797.85 – 7’457.14 CHF)
Aktivierungsfachfrau/-mann Stellenangebote
Logopädin
Die besten Verdienstmöglichkeiten hat man als Logopädin oder Logopäde bei einer öffentlichen Anstellung in Zürich. In diesem Kanton versprechen die Personalgesetze einen Lohn von bis zu 11’600 Franken brutto pro Monat. Die Kantone Basel-Landschaft und Schaffhausen habe eine eigene Lohnklasse für den Beruf der Logopädin, während die anderen Kantone in diesem Vergleich mehrere Möglichkeiten zur Einordnung vorsehen (je nach Verantwortungsbereich). Mehr Details zeigt diese Tabelle:
Kanton Lohnklasse Monatslohn Zürich 17 - 19 7'107.40 - 11'608.40 CHF Freiburg 18 - 21 6'188.45 - 10'381.50 CHF Basel-Landschaft 12 - 13 6'610.45 - 9'622.90 CHF Basel-Stadt 15 6'372.00 - 10'427.00 CHF Solothurn 18 - 19 6'811.92 - 10'224.77 CHF Schaffhausen 10 6'962.00 - 10'664.00 CHF
Physiotherapeut
Über alle kantonalen Personalgesetze hinweg wird der Physiotherapeut in niedrigere Lohnklassen eingeordnet als der Logopäde. Dementsprechend fällt auch der minimale und maximale Monatslohn niedriger aus. Den höchsten Lohn zahlt trotzdem das Kanton Zürich seinen Physiotherapeuten:
Kanton Lohnklasse Monatslohn Zürich 16 6'681.45 - 9'562.55 CHF Luzern 7 5'155.18 - 7'718.53 CHF Freiburg 17 5'950.70 - 8'997.55 CHF Basel-Landschaft 18 - 21 4'630.70 - 6'124.54 CHF Basel-Stadt 12 - 13 5'923.75 - 9'100.75 CHF Schaffhausen 8 5'979.00 - 9'159.00 CHF
Weitere Therapie-Berufe
Weitere Berufe aus dem Bereich Therapie und deren Lohnklassen-Einordnung sind hier am Beispiel der Personalverordnung des Kantons Zürich demonstriert:
- Therapeut: 13 -14
- Bewegungs- und Tanztherapeut: 14 – 15
- Ergotherapeut: 16
- Leitender Therapeut: 16 – 21
Somit verdienen Ergotherapeuten ähnlich wie Physiotherapeuten, denn sie werden in die gleiche Lohnklasse eingruppiert. Reguläre Therapeuten und Bewegungs- und Tanztherapeuten erhalten jedoch weniger. Als Leitender Therapeut verdient man am besten und kann sogar in höhere Lohnklassen aufsteigen als die Logopädin.
Fachfrau/-mann Betreuung (FaBe) Stellenangebote
Personalgesetze im sozialen Bereich
Soziale Einrichtungen stellen einen weiteren wichtigen Pfeiler der Schweizer Gesellschaft dar. Egal ob Schulen, Kindertagesstätten oder anderweitige soziale Hilfseinrichtungen; Pädagogen, Lehrer und Fachfrauen Betreuung geben täglich ihr Bestes, um eine allumfassende Betreuung zu gewährleisten. Ihre Löhne bei einer Anstellung beim Kanton werden ebenfalls gemäss der kantonalen Personalgesetze festgelegt. Interessanterweise sind diese sozialen Berufe im Vergleich zu den Bereichen Therapie und Pflege deutlich häufiger in den Einreihungsplänen explizit erwähnt. Demnach können im Folgenden ausführlichere Informationen zu den Löhnen in verschiedenen Kantonen angegeben werden.
Fachfrau Betreuung (FaBe)
In vielen Personalgesetzen wird die Fachfrau Betreuung in dieselbe Lohnklasse eingeordnet wie die Fachfrau Gesundheit, auch wenn ihr Aufgabengebiet zum Teil (je nach Spezialisierung) deutlich unterschiedlich ist. Dieser Umstand verdeutlich, wie wichtig auch die Art und Qualität der Ausbildung für die individuelle Einordnung ist, denn beide Berufe beruhen auf einer dreijährigen, dualen Ausbildung.
Der Lohn einer FaBe gemäss kantonalen Personalgesetzen ist in der anschliessenden Tabelle gezeigt. Die mit Abstand besten Lohnaussichten hat man demnach nach der Personalverordnung des Kantons Luzern. Den niedrigsten Einstiegslohn gibt es hingegen beim Kanton Basel-Landschaft.
Kanton Lohnklasse Monatslohn Zürich 9 - 10 4'657.25 - 7'031.00 CHF St. Gallen 10 - 14 4'425.20 - 6'566.10 CHF Luzern 7 5'155.18 - 7'718.53 CHF Freiburg 10 4'592.20 - 7'006.40 CHF Basel-Landschaft 21 - 26 3'360.40 - 6'124.55 CHF Bern 11 4'461.10 - 7'137.80 CHF
Lehrperson
Lehrer sind ein klassisches Beispiel für Personen, die in öffentlichen Einrichtungen tätig sind. Hierunter fallen verschiedene Schulen, von der Primarschule über die Mittel- und Berufsschule bis hin zu gymnasialen Maturitätsschulen. Je weiter oben die Schule dabei im Bildungssystem eingeordnet ist, desto höher fällt auch die Lohnklasse und somit der Lohn für die Lehrperson aus. Dies erklärt die zum Teil grossen Abständen in den Gehaltsspannen. Einen Überblick zu den Lohnaussichten für Lehrer in verschiedenen Kantonen gibt es in der folgenden Tabelle.
Kanton Lohnklasse Monatslohn St. Gallen 20 - 29 6'989.30 - 12'770.80 CHF Freiburg 25 8'155.30 - 11'985.60 CHF Solothurn 17 - 21 6'483.03 - 11'282.89 CHF Schwyz 10 - 15 4'985.23 - 9'821.92 CHF Schaffhausen 9 - 10 und 12 6'450.00 - 12'419.00 CHF Glarus 9 - 13 5'289.23 - 11'236.85 CHF Bern 18 und 20 - 23 6'232 - 12'910.05 CHF Basel-Stadt 13 - 18 6´320.00 - 12´925.75 CHF
Sozialpädagoge
Sozialpädagogen werden im Vergleich zu Lehrern bei den Personalgesetzen in deutlich niedrigere Gehaltsstufen eingegliedert. Aus diesem Grund sind auch die maximalen Lohnchancen deutlich geringer. Massgeblich kann sich jedoch die Ausbildung (Diplom!) auf die Lohnklasse auswirken, was beispielsweise die Zuordnung nach der Personalverordnung St. Gallen zeigt:
Kanton Lohnklasse Monatslohn Zürich 16 6'681.45 - 9'562.55 CHF St. Gallen ohne Diplom: 14 - 17; mit Diplom: 18 - 22 5'338.40 - 7'481.00 CHF (ohne Diplom); 6'384.00 - 9'397.00 CHF (mit Diplom) Luzern 8 - 10 5'551.43 - 9'642.19 CHF Freiburg 18 6'188.45 - 9'332.10 CHF Basel-Landschaft 14 - 19 4'422.40 - 8'994.60 CHF Thurgau 15 - 19 5'401.40 - 10'184.00 CHF Schaffhausen 7 5'540.00 - 8'486.00 CHF Bern 15 - 19 4'931.80 - 10'477.40 CHF
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Wer aktuell auf der Suche nach einer Anstellung im Gesundheitswesen ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es zahlreiche Jobs für Pflegefachfrauen, freie Stellen als Physiotherapeut sowie viele weitere Pflege-Stellenangebote.
- Kanton Zürich, Gesetzliche Grundlagen, https://www.zh.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Kanton St. Gallen, Personalgesetz (PersG), https://www.gesetzessammlung.sg.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Kanton Bern, Personalgesetz (PG), https://www.belex.sites.be.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Verband Zürcher Krankenhäuser, Rechtsform der Spitäler, https://www.vzk.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- AvenirSocial, Kantonale Besolungstabelle, https://avenirsocial.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Kanton Zürich, Kantonales Lohnsystem, https://www.zh.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Basel Landschaft, Lohneinreihung Lehrpersonen, https://www.baselland.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Kanton Zürich, Funktionsbereich 4, https://www.zh.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)
- Kanton Zürich, Lohntabellen LR 01 und 05 für das Jahr 2024, https://www.zh.ch/... (letztes Abrufdatum: 02.07.2024)