Der Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK Lohn wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Berufserfahrung spielen hierbei auch kantonale Personalgesetze und Gesamtarbeitsverträge sowie der Arbeitsort eine Rolle. Pflegehelfer / Pflegehelferinnen unterstützen mit ihrer Tätigkeit dabei das Pflegepersonal und übernehmen Hilfsaufgaben, wie die Unterstützung der Patienten/-innen bei der Körperpflege, das Durchführen von Bewegungsübungen oder auch das Beobachten und Dokumentieren von Gesundheitszuständen. Neben dem Abschluss beim Schweizer Roten Kreuz kann der Beruf dabei auch bei anderen Anbietern erlernt werden.
Mit welchem Lohn die Pflegehelfenden dabei konkret rechnen können und wie die verschiedenen Faktoren diesen beeinflussen, erläutert der Beitrag.
Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Lohn zum Berufseinstieg
Der Lohn zum Berufseinstieg variiert für Pflegehelfer / Pflegehelferinnen SRK je nach Kanton, Arbeitsort und Art der Einrichtung. Aufgrund der noch geringen Berufserfahrung fällt der Verdienst dabei im Vergleich zu älteren Kollegen/-innen ausserdem häufig niedriger aus. In der Regel liegt das Einkommen für die neu ausgebildeten Fachkräfte jedoch bei etwa 4‘000 Schweizer Franken pro Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich hieraus ein Lohn von rund 52‘000 Schweizer Franken für eine Vollzeitbeschäftigung.
Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Lohn nach Art der Einrichtung
Auch die Art der Einrichtung, in der man als Pflegehelfer / Pflegehelferin tätig ist, hat Einfluss auf die Höhe des Lohnes. Grund hierfür sind unter anderem einrichtungsabhängige Strukturen und Regelungen. Je nach Arbeitsort können beispielsweise Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder auch kantonale Personalgesetze Regelungen zum Verdienst bestimmter Berufsgruppen beinhalten.
Einrichtungen mit GAV
Bisher gibt es in der Schweiz keinen landesweit einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag, der auch die Berufsgruppe der Pflegehelfenden inkludiert. Allerdings verfügen einige Einrichtungen des Gesundheitswesens über eigene entsprechende Regelung. Ein Beispiel hierfür ist der GAV zwischen dem Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen und dem Verband der Organisationen des Personals der Sozialen Institutionen. Hier werden Pflegehelfer / Pflegehelferinnen SRK in die Funktionsklasse sechs eingeordnet. Daneben bestehen zum Teil Gesamtarbeitsverträge für konkrete Arbeitgeber, deren Geltungsbereich entsprechend angepasst und im Vertrag festgehalten ist.
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Lohn nach kantonalen Personalgesetzen
Innerhalb kantonaler Institutionen regeln die Personalgesetze die Entlohnung der Arbeitnehmer/innen. Für das Kanton Zürich gilt hier laut Personalgesetz beispielsweise eine Eingliederung von Pflegehelfenden in die Klassen sechs bis neun. Fachkräfte, die noch keine Berufserfahrung vorweisen können und unter 20 Jahre alt sind werden dabei der Klasse sechs zugeordnet. Nach einer einjährigen Tätigkeit erfolgt dann ein Aufstieg in Klasse sieben.
Mit der Übernahme besonderer Aufgaben sowie vorhandener mehrjähriger Berufserfahrung und durch den Besuch von Fortbildungskursen erfolgt dann schliesslich ein Aufstieg in die Klassen acht bis neun. Innerhalb dieser vier Lohnklassen werden Arbeitnehmende entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen einer Lohnstufe zugeordnet. Für die Pflegehelfenden ergeben sich somit folgende Lohnspannen:
Lohnklasse | Lohnstufen | Lohnspanne |
6 | Anlaufstufe 2 bis Lohnstufe 29 | 50‘863 bis 78´872 CHF |
7 | Anlaufstufe 2 bis Lohnstufe 29 | 52´453 bis 81´371 CHF |
8 | Anlaufstufe 2 bis Lohnstufe 29 | 54´299 bis 84´269 CHF |
9 | Anlaufstufe 2 bis Lohnstufe 29 | 56´425 bis 87´605 CHF |
Im Kanton Freiburg erfolgt für Pflegehelfer / Pflegehelferinnen, die das Kanton als Arbeitgeber haben, weiterhin eine Einreihung in die Lohnklasse sechs. Je nach Lohnstufe ist hierbei ein Lohn zwischen 52´553 Schweizer Franken (in Lohnstufe null) und 79´216 Franken (Lohnstufe 20) zuzüglich eines dreizehnten Monatslohns möglich.
Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Lohn nach Kantonen
Neben der Art der Einrichtung spielt bei der Entlohnung von Pflegehelfern / Pflegehelferinnen SRK auch das jeweilige Kanton, in dem diese arbeiten, eine wesentliche Rolle. So erhalten Pflegehelfende in den Kantonen Zürich und Freiburg mit einem jährlichen mittleren Lohn von über 56‘000 Schweizer Franken etwas mehr als ihre Kollegen/-innen in Kantonen wie Aargau, St. Gallen und Bern. Dort liegt der mittlere Jahreslohn bei circa 52‘000 Franken. Wie der Bruttolohn nach Kantonen konkret variiert, veranschaulicht die nachfolgende Darstellung anhand einer beispielhaften Auswahl noch einmal genauer.
Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Lohn nach Alter
Mit zunehmendem Alter steigt in der Regel auch der Lohn für Pflegehelfer / Pflegehelferinnen SRK an. Grund hierfür ist üblicherweise der Zuwachs an Berufserfahrung im höheren Alter. So verdienen Pflegehelfer / Pflegehelferinnen zu Beginn ihrer Karriere im Schnitt etwa 50‘000 Schweizer Franken pro Jahr, wohingegen sie gegen Ende ihrer beruflichen Laufbahn mit einem Jahreseinkommen von etwa 57‘000 Schweizer Franken rechnen können. Eine grobe Orientierung, wie sich der Verdienst von Pflegehelfenden in Abhängigkeit vom Alter verändert, gibt die nachfolgende Tabelle. Alle Beträge beziehen sich hierbei auf Bruttowerte und beinhalten die Auszahlung eines dreizehnten Monatslohns.
Alter | Lohn |
< 25 Jahre | 50’000 CHF |
25 bis 35 Jahre | 53´000 CHF |
35 bis 45 Jahre | 54’514 CHF |
45 bis 55 Jahre | 55’856 CHF |
ab 55 Jahren | 57´547 CHF |
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Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Mit durchschnittlich 4‘199 Schweizer Franken im Monat liegt der Pflegehelfer SRK und Pflegehelferinnen SRK Lohn im Vergleich zu anderen Berufen eher im etwas niedrigeren Verdienstbereich. Grund hierfür ist in erster Linie jedoch die kurze Ausbildungszeit, welche in der Regel mit einem niedrigeren Qualifikationsniveau einhergeht und somit vergleichsweise zu einem geringeren Einkommen führen kann. Etwas mehr als Pflegehelfende verdienen laut Lohnbuch 2024 beispielsweise Pflegeassistenten/-innen mit knapp 4‘657 Schweizer Franken im Monat. Auch Fachfrauen Gesundheit sowie Betreuung können mit einem ähnlichen Verdienst rechnen und liegen demnach oberhalb des Pflegehelfer- / Pflegehelferinnen-Lohnes.
Assistenten/-innen Gesundheit und Soziales, welche ebenfalls eine reduzierte Ausbildungszeit von zwei Jahren haben, verdienen laut Lohnbuch 2024 mit mindestens 4‘246 Franken ebenfalls mehr. Einen ähnlichen Verdienst haben hingegen Dentalassistenten/-innen zu Beginn ihrer Karriere mit einer Mindestlohnempfehlung von 4‘100 Schweizer Franken im ersten Berufsjahr.
Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK – Mehr Lohn durch Fort- und Weiterbildungen
Für Pflegehelfer / Pflegehelferinnen SRK gibt es in der Schweiz verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, welche nicht nur eine Vertiefung der eigenen Kompetenzen, sondern oftmals auch mehr Lohn bedeuten können. Denn durch den kontinuierlichen Zuwachs an fachlichen Qualifikationen, sind die Fachpersonen in der Lage, ihre Einsatzbereiche zu erweitern und anspruchsvollere Aufgaben zu übernehmen. Für Pflegehelfenden besteht dabei beispielsweise die Möglichkeit ihr Fachwissen zu nutzen und eine Ausbildung als Assistent/in Gesundheit und Soziales, Fachfrau Betreuung oder auch als Fachfrau Gesundheit zu absolvieren. Diese ermöglichen nach erfolgreichem Abschluss eine entsprechend höhere Entlohnung.
Eine weitere Option ist der Erwerb eines Zusatzzertifikats als Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK Langzeitpflege oder auch der Besuch von Kursen, beispielsweise des Roten Kreuzes.
Passende Jobs als Pflegehelfer / Pflegehelferin SRK
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle in der Pflege ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es Pflegehelfer / Pflegehelferinnen SRK Jobs, Stellen als Assistent/in Gesundheit und Soziales sowie weitere Jobangebote in der Pflege.
- Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsbedingungen: Lohnbuch 2024, orell füssli
- Infri, Gesamtarbeitsvertrag INFRI – VOPSI, https://www.infri.ch/... (Abrufdatum: 25.08.2023)
- Kanton Zürich, Finanzdirektion, Personalamt, Funktionsbereich 4, https://www.zh.ch/... (Abrufdatum: 31.08.2023)
- Staat Freiburg, Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals, https://bdlf.fr.ch/... (Abrufdatum: 31.08.2023)
- Staat Freiburg, Lohnskala 2023, https://www.fr.ch/... (Abrufdatum: 31.08.2023)