Der Beruf der/-s Podologin / Podologen ist gefragt und bietet ausgezeichnete Karrierechancen. Podologinnen / Podologen befassen sich dabei allgemein mit der Gesundheit und Pflege von Füssen. Im Mittelpunkt steht hier unter anderem die Arbeit mit Klienten/-innen, die krankhafte Veränderungen der Füsse aufweisen, wie sie beispielsweise bei Diabetes mellitus vorkommen. Doch auch Patienten/-innen mit weniger schwerwiegenden Beschwerden wenden sich an eine/-n Podologin / Podologen. Nicht zu verwechseln ist die Podologie dabei mit der kosmetischen Fusspflege.
Wissenswertes zur Ausbildung als Podologin / Podologe sowie Informationen zum Arbeitsalltag und der Entlohnung in der Schweiz, findet sich in diesem Beitrag.
Was macht ein/e Podologin / Podologe?
Podologinnen / Podologen tragen zur Erhaltung der Fussgesundheit von Klienten/-innen bei und behandeln darüber hinaus Menschen, die Probleme mit den Füssen haben. Dabei kann es sich um häufig auftretende Beschwerden wie einen eingewachsenen Zehennagel aber auch um durch chronische Krankheiten wie Diabetes oder Rheuma hervorgerufene Leiden handeln. Auch Arthrose und weitere chronische Beschwerden können Fussprobleme verursachen, die man als Podologin / Podologe behandelt. Deshalb arbeitet man in diesem Beruf oft auch eng mit Ärzten/-innen zusammen.
Podologinnen / Podologen untersuchen im Rahmen ihrer Tätigkeit dabei unter anderem die Füsse ihrer Patienten/-innen und führen eine gründliche Anamnese durch. Je nach vorliegenden Beschwerden und dem Gesundheitszustand der Klienten/-innen schlagen diese dann eine passende Therapie vor und beginnen mit der Behandlung. Daneben gehört zum Berufsbild beispielsweise auch das Anfertigen von Hilfsmitteln und die Beratung von Klienten/-innen.
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Übersicht
Die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen EFZ dauert insgesamt drei Jahre und wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen. Absolviert wird die Ausbildung dabei in einer Podologie-Praxis, die als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist. Daneben besuchen die Auszubildenden den obligatorischen Unterricht an der Berufsfachschule. Ein Tag pro Woche entfällt dabei auf die Theorie, die restliche Zeit wird im Ausbildungsbetrieb verbracht.
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Zugangsvoraussetzungen
Wer als Podologin / Podologe EFZ arbeiten möchte, muss zunächst erfolgreich die dreijährige Grundausbildung absolvieren. Zu den Voraussetzungen gehört hierbei der Abschluss der obligatorischen Schule. Darüber hinaus sollten Interessenten/-innen bestimmte persönliche Eigenschaften mitbringen. Dazu zählt neben einem allgemeinen Interesse an medizinischen, naturkundlichen und therapeutischen Themen auch eine gewisse Geschicklichkeit mit den Händen.
Aufgrund des Tätigkeitsbereichs spielen für angehende Podologinnen / Podologen ausserdem ein entsprechendes Hygieneverständnis, Geduld und Ausdauer sowie Diskretion eine wichtige Rolle. Durch den engen Kontakt mit Klienten/-innen ist auch eine gewisse Freude an der Arbeit mit Menschen hilfreich. Weitere sinnvolle Eigenschaften sind zudem:
- Organisationstalent
- Einfühlungsvermögen
- Selbstständigkeit
- Belastbarkeit
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Aufbau
Die Podologie-Ausbildung erfolgt dual in der Podologie-Praxis und an der Berufsfachschule. Durchschnittlich wird dabei einmal pro Woche der obligatorische Theorieunterricht an der Schule besucht. In der restlichen Zeit widmen sich die Auszubildenden dem praktischen Teil ihrer Ausbildung. Über die drei Lehrjahre verteilt, umfasst der Schulunterricht der angehenden Podologinnen / Podologen dabei 1‘080 Lektionen und setzt sich wie folgt zusammen:
Lehrinhalt | Lektionen im 1. Lehrjahr | Lektionen im 2. Lehrjahr | Lektionen im 3. Lehrjahr | Lektionen insgesamt |
– Patientenbetreuung – Vor- und Nachbereitung des eigenen Arbeitsumfeldes – Administrative Tätigkeiten | 100 | 100 | 140 | 340 |
– Ausführung nicht-operativer podologischer Behandlungen – Anbringung podologischer Hilfsmittel und Spezialitäten | 100 | 100 | 60 | 260 |
Allgemeinbildung | 120 | 120 | 120 | 360 |
Sport | 40 | 40 | 40 | 120 |
Lektionen insgesamt | 360 | 360 | 360 | 1’080 |
Gemäss der neuen Regelungen für die Grundbildung im Fachbereich Podologie werden im Rahmen der Ausbildung ausserdem fünf überbetriebliche Kurse durchgeführt. Die Gesamtdauer dieser beträgt dabei insgesamt 18 Tage, wobei im ersten Ausbildungsjahr drei überbetriebliche Kurse stattfinden sowie je ein Kurs im zweiten und dritten Lehrjahr.
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Inhalte
Die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen umfasst theoretische wie auch praktische Inhalte. Zum obligatorischen Unterricht gehören dabei beispielsweise Fächer wie Anatomie, Physiologie und Orthopädie. Aber auch Bakteriologie, Biologie und Dermatologie sind unter anderem Bestandteil des Lehrplans und bilden somit die wissenschaftlichen Grundlagen für die spätere Tätigkeit als Podologin / Podologe. Darüber hinaus gehören folgende Inhalte zum schulischen Ausbildungsteil:
- Spezielle Anatomie, Orthopädie
- Mikrobiologie, Infektion
- Medikamentenlehre
- Sterilisation und Desinfektion
- Patientenrecht
- Pathologie
- Ethik
- Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausübung
- Allgemeinbildender Unterricht
- Sport
Auszubildende lernen darüber hinaus auch, wie man mit Klienten/-innen richtig umgeht und diese betreut. Weiterhin gehören auch Themen wie die Vor- und Nachbereitung des Arbeitsumfeldes, das Durchführen von Behandlungen und das Erledigen administrativer Aufgaben dazu. Da nach der Berufslehre mit EFZ keine selbstständige Berufstätigkeit vorgesehen ist, werden hierbei keine Kompetenzen für die selbstständige Behandlung von Risikopatienten/-innen erworben.
Die überbetrieblichen Kurse als dritter Lernort dienen daneben der Verbindung von Theorie und Praxis und umfassen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Inhalte:
Lehrjahr | Kurs | Vermittelte Kompetenzbereiche | Dauer |
1. | 1 | – Patientenbetreuung – Vor- und Nachbereitung des Arbeitsumfeldes | 3 Tage |
1. | 2 | – Patientenbetreuung – Anbringen podologischer Hilfsmittel und Spezialitäten – Administrative Aufgaben | 2 Tage |
1. | 3 | – Ausführen nicht-operativer podologischer Behandlungen – Anbringen podologischer Hilfsmittel und Spezialitäten | 2 Tage |
2. | 4 | – Patientenbetreuung – Ausführen nicht-operativer podologischer Behandlungen – Anbringen podologischer Hilfsmittel und Spezialitäten | 6 Tage |
3. | 5 | – Patientenbetreuung – Anbringen podologischer Hilfsmittel und Spezialitäten | 5 Tage |
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Dauer und Ausbildungsorte
Die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. In der Schweiz kann der Theorieunterricht dabei unter anderem am Berufs- und Weiterbildungszentrum Zofingen absolviert werden. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der Regel in einer zugelassenen Podologie-Praxis.
Für Personen mit einer entsprechenden Vorbildung besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer verkürzten Lehre. Diese dauert nach Genehmigung der Verkürzung dann insgesamt lediglich zwei Jahre.
Podologinnen- / Podologen-Ausbildung – Abschluss
Wer die Ausbildung erfolgreich abschliesst, darf den offiziellen Titel Podologin EFZ bzw. Podologe EFZ führen. Die Abschlussprüfung der Auszubildenden ist dabei in drei Qualifikationsbereiche unterteilt, die gemeinsam mit der Erfahrungsnote die Gesamtnote bilden. Diese setzt sich daher aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Praktische Arbeit (Gewichtung 40 Prozent)
- Berufskenntnisse (Gewichtung 20 Prozent)
- Allgemeinbildung (Gewichtung 20 Prozent)
- Erfahrungsnote (Gewichtung 20 Prozent)
Bei der praktischen Arbeit wird geprüft, ob der/die Lernende Tätigkeiten fachlich richtig sowie der Situation und dem Bedarf entsprechend ausführen kann. Der sechsstündige erste Teil der Abschlussprüfung umfasst dabei die verschiedenen Handlungskompetenzbereiche, die im Rahmen der Ausbildung erlernt werden, sowie ein 20-minütiges Fachgespräch.
Die Prüfung der Berufskenntnisse als weiterer Bestandteil der Abschlussprüfung erfolgt schriftlich gegen Ende der beruflichen Grundbildung und dauert drei Stunden.
Gemeinsam mit den in den allgemeinbildenden Fächern erlangten Noten sowie der Erfahrungsnote, welche das gerundete Mittel aus der Summe der sechs Zeugnisnoten aus dem Berufskenntnisunterricht ist, bilden die einzelnen Prüfungsbestandteile entsprechend die Gesamtnote der Auszubildenden.
Besondere Zulassungsmöglichkeit zum Qualifikationsverfahren
Für Personen die eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung im Bereich der/-s Podologin / Podologen EFZ besitzen sowie insgesamt fünf Jahre an Berufserfahrung nachweisen können, besteht auch ohne reguläre Teilnahme an einem Bildungsgang die Möglichkeit zum Qualifikationsverfahren zugelassen zu werden.
Perspektiven nach der Ausbildung
Die meisten Absolventen/-innen einer Podologie-Ausbildung finden schnell eine Stelle in der Branche, da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gut stehen. Dies liegt vor allem an der alternden Gesellschaft, in der die Nachfrage nach podologischen Fachkräften fortwährend steigt. Die Mehrheit der Podologinnen / Podologen arbeitet dabei in spezialisierten Podologie-Praxen, Spitälern oder auch Pflegeheimen. In der Regel findet die Tätigkeit hierbei unter der Leitung von Podologinnen / Podologen HF statt.
Podologin / Podologe – Lohn in der Ausbildung
Angehende Podologinnen / Podologen werden bereits während der Lehre finanziell entlohnt. Die Mindestlohnempfehlungen des Podologie-Fachverbandes sehen dabei für die drei Lehrjahre wie folgt aus:
Da es sich bei diesen Angaben um Mindestempfehlungen handelt, kann der tatsächliche Lohn der Auszubildenen hiervon abweichen. Die Höhe der Ausbildungsentlohnung ist dabei grundsätzlich von verschiedenen Faktoren wie dem Ausbildungsbetrieb und dessen Standort abhängig.
Podologin / Podologe – Lohn im weiteren Berufsleben
Podologinnen / Podologen können in der Schweiz mit einem monatlichen Durchschnittslohn von 4’000 bis 5’417 Schweizer Franken brutto rechnen. Der Einstiegslohn beträgt dabei um die 5’000 Schweizer Franken pro Monat, kann jedoch je nach Standort variieren. Daneben spielen bei der Höhe des Lohns auch weitere Faktoren, wie die absolvierte Ausbildung und das Kanton eine Rolle.
Podologinnen / Podologen verdienen so beispielsweise im Kanton Luzern mit rund 58‘400 Schweizer Franken am meisten. Den geringsten Verdienst erhält man hingegen im Kanton Aargau mit circa 47‘569 Schweizer Franken Bruttolohn im Jahr.
Die Gehälter ähneln hierbei der Entlohnung verwandter Berufsgruppen. Fachfrauen Gesundheit (FaGe) erhalten so zum Beispiel einen Lohn von etwa 55‘330 Schweizer Franken. Mit der Berufserfahrung steigt dabei in der Regel auch der Lohn von Podologinnen / Podologen. Wer bereits seit einigen Jahren im Beruf tätig ist, erhält somit häufig eine höhere Entlohnung.
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Podologin / Podologe – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Aufgaben im Arbeitsalltag von Podologinnen und Podologen sind vielfältig und abhängig von dem/-r jeweiligen Klienten/-in. Der Fokus liegt dementsprechend auf der Betreuung und Behandlung dieser. Ziel der Tätigkeit ist dabei allgemein die Erhaltung der Fussgesundheit. Daneben sind auch Aufgaben, wie die Beratung und Aufklärung der Klienten/-innen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten oder das Beantworten entsprechender Rückfragen, Teil des Berufsalltags.
Betreuung von Patienten/-innen
Zum Aufgabenbereich der/-s Podologin / Podologen gehört die Betreuung der Klienten/-innen. Dazu klären Podologinnen / Podologen zunächst mögliche Ursachen für vorliegende Beschwerden ab und ermitteln zur Befunderstellung weitere Informationen über den/die Patienten/-in, wie beispielsweise Angaben zum Gesundheitszustand oder bestehenden Vorerkrankungen. Auch eine Untersuchung der Füsse und bestimmte Tests können für die korrekte Situationsanalyse notwendig werden.
Daneben muss man bei der Behandlungsplanung auch medizinische Diagnosen und Rezepte berücksichtigen. Bei Risikopatienten/-innen (zum Beispiel Menschen mit Diabetes mellitus) wird dabei auf Anweisung von Podologinnen / Podologen HF gearbeitet.
Behandlung von Patienten/-innen
Die Hauptaufgabe als Podologin / Podologe liegt in der Behandlung von Füssen und Fussbeschwerden. Dazu gehört eine ganze Bandbreite an verschiedenen Tätigkeiten, die je nach Zustand der Füsse zur Anwendung kommen. Als Podologin / Podologe schneidet man so unter anderem gesunde und eingewachsene Zehennägel, entfernt Hornhaut und Hühneraugen und behandelt Nagelveränderungen. Ausserdem ergänzt man, wenn nötig, auch fehlende Nagelteile durch künstliche Nagelelemente.
Zur weiteren Behandlung der Füsse gehören dabei auch das Anfertigung podologischer Entlastungen, das Anlegen von Fussverbänden und Druckpolstern sowie das Massieren des Fussbereichs.
Vor- und Nachbereitung
Vor der Behandlung eines/-r Patienten/-in, muss die/der Podologin / Podologe dafür Sorge tragen, dass der Behandlungsraum vorbereitet ist. Dazu muss unter anderem sichergestellt werden, dass das Arbeitsfeld sauber und desinfiziert sowie die benötigten Instrumente entsprechend aufbereitet sind. Nach der Behandlung sind die verwendeten Materialien dann fachgerecht zu entsorgen und neue bereit zu stellen. Genutztes Instrumentarium ist zu sterilisieren sowie der Arbeitsplatz zu reinigen. Für etwaige Behandlungen, die ausserhalb der Praxis stattfinden sollen, sind die Vor- und Nachbereitung entsprechend anzupassen.
Weitere Aufgaben
Podologinnen / Podologen übernehmen weiterhin auch administrative Tätigkeiten. So müssen hierbei beispielsweise Kosten abgerechnet und Rechnungen erstellt sowie die benötigten Materialien bewirtschaftet werden. Auch die Terminplanung und die notwendige Dokumentation gehören hierzu, da diese immer aktuell gehalten werden müssen.
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Weiterbildungsmöglichkeiten für Podologinnen / Podologen
Podologinnen / Podologen EFZ können sich in verschiedenen Bereichen weiterbilden. Möchte man beispielsweise selbstständig mit Risikopatienten/-innen arbeiten, muss man die Ausbildung zur/-m Dipl. Podologin HF / Dipl. Podologen HF absolvieren. Die Weiterbildung an der Höheren Fachschule umfasst dabei 3‘600 Lernstunden.
Eine andere Möglichkeit ist der Besuch von Weiterbildungskursen des Podologen-Verbandes, mit denen Podologinnen / Podologen ihr Wissen aktuell halten und vertiefen können.
Darüber hinaus bestehen auch weitere Optionen, wie zum Beispiel die Berufsprüfung zum/-r Masseur/in EFZ und die Ausbildung an einer Höheren Fachschule beispielsweise zur/-m Dipl. Aktivierungsfachfrau/-mann oder Dipl. Pflegefachfrau / Pflegefachmann.
Wer während der Podologie-Lehre zusätzlich die Berufsmaturität erlangt hat, kann ausserdem an einer Fachhochschule einen Studiengang in einem verwandten Bereich, wie den Bachelor of Science in Physiotherapie oder in Pflege, besuchen. Die genauen Zulassungsbedingungen hängen dabei von der jeweiligen FH ab.
Podologin / Podologe – Arbeitszeiten
In der Regel haben Podologinnen / Podologen geregelte Arbeitszeiten. In Einzelfällen sind auch Wochenendarbeit oder Schichtdienst möglich, wobei solche Situationen als Ausnahme zu werten sind. Manche Podologinnen / Podologen arbeiten auch in Teilzeit oder in verschiedenen Praxen, wodurch die individuelle Beschäftigungszeiten von den gängigen Arbeitszeiten abweichen können.
Podologin / Podologe – Wo kann gearbeitet werden?
Podologinnen / Podologen können in verschiedenen Einrichtungen tätig werden. Am häufigsten finden diese dabei eine Anstellung in einer spezialisierten Podologie-Praxis. Darüber hinaus sind es vor allem Orthopäden/-innen, die eng mit Podologinnen / Podologen zusammenarbeiten. Auch in grösseren Betrieben mit orthopädischer Werkstatt und Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen kann gearbeitet werden.
Passende Stellenangebote für Podologinnen / Podologen
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle in der Podologie ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es Stellenangebote als Podologin / Podologe, FaGe Stellen oder auch Jobs in der Therapie.
Häufige Fragen
- Was macht ein/e Podologin / Podologe?
- Wie wird man Podologin / Podologe in der Schweiz?
- Wie lange dauert die Podologinnen- / Podologen-Ausbildung?
- Was kann man nach einer Ausbildung zur/-m Podologin / Podologe machen?
- Was verdient man als Podologin / Podologe?
Podologinnen / Podologen befassen sich mit der Gesundheit der Füsse. Dazu gehört beispielsweise die Pflege der Zehen und Nägel. Das Berufsbild ist jedoch nicht mit der kosmetischen Fusspflege zu verwechseln. Podologinnen / Podologen behandeln auch krankhafte Veränderungen der Füsse, die keinen operativen Eingriff benötigen. Oftmals suchen auch Personen mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Rheuma diese auf. Dabei arbeitet man im Berufsalltag zum Teil eng mit Ärzten/-innen zusammen, deren Behandlungsmethoden man unterstützt und ergänzt.
Um in der Schweiz als Podologin / Podologe arbeiten zu dürfen, muss man eine entsprechende Podologie-Ausbildung absolvieren. Diese schliesst auf Sekundarniveau mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab. Als Voraussetzung für die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen EFZ gilt der obligatorische Schulabschluss.
Die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen EFZ dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine verkürzte Lehrzeit möglich. Hierfür muss man zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. In den meisten Fällen ist dabei eine Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr möglich.
Als Podologin / Podologe EFZ kann man nach dem Abschluss der Ausbildung in einer Vielzahl von Einrichtungen arbeiten. Die meisten Podologinnen / Podologen sind dabei in einer spezialisierten Podologie-Praxis tätig. Da vor allem ältere Menschen mit Fussproblemen zu kämpfen haben, arbeiten viele Podologinnen / Podologen zudem in Alters- und Pflegeheimen. Darüber hinaus stehen nach der Ausbildung vielfältige Weiterbildungen offen, beispielsweise fachspezifische Vertiefungen oder die Ausbildung zur/-m Podologin / Podologen HF.
In der Schweiz beträgt der durchschnittliche Lohn für Podologinnen / Podologen zwischen 4’000 und 5’417 Schweizer Franken pro Monat. Der tatsächliche Lohn hängt dabei von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Arbeitgeber und Standort ab.