Der Sozialpädagoge-Lohn bzw. Sozialpädagogin-Lohn kann in der Schweiz je nach Arbeitsort, Berufserfahrung und Alter unterschiedlich ausfallen. Die Fachpersonen arbeiten dabei in sozialen Einrichtungen, Tageskliniken und Wohngemeinschaften und unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen bei der Bewältigung und Gestaltung ihres Alltages und ihrer Freizeit.
Doch wie steht es genau um den Lohn als Sozialpädagoge/-in zum Berufseinstieg und im späteren Berufsleben? Diese und weitere Fragen beantwortet der nachfolgende Beitrag.
Sozialpädagoge/-in – Lehrlingslohn
Angehende Sozialpädagogen/-innen erhalten während der Praktikumszeiten ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums einen Lohn von der jeweiligen Institution, in der sie arbeiten. Daher kann die genaue Lohnhöhe je nach Praktikumsort variieren. Laut Reglement der römisch-katholischen Kirche im Kanton Zürich erhalten Praktikanten dabei beispielswiese einen monatlichen Lohn von 1‘680 Schweizer Franken. Im Kanton Zürich werden laut Lohnbuch 2023 durch den GAV zwischen der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime und dem VPOD in dessen Geltungsbereich für Sozialpädagogen/-innen in Ausbildung etwa 5’255 Schweizer Franken gezahlt.
Sozialpädagoge/-in – Lohn zum Berufseinstieg
Wie viel Sozialpädagogen/-innen zum Berufseinstieg verdienen, ist vor allem von Faktoren wie der noch geringen Berufserfahrung, der jeweiligen Einrichtung sowie dem Kanton, in dem diese tätig sind, abhängig. Die Fachkräfte erhalten hierbei zum Berufseinstieg einen mittleren Jahreslohn von circa 74‘990 Schweizer Franken. Dies entspricht bei dreizehn Monatslöhnen einem Verdienst von etwa 5’768 Franken.
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Sozialpädagoge/-in – Lohn nach Art der Einrichtung
Wie viel Sozialpädagogen/-innen in der Schweiz verdienen, ist unter anderem auch davon abhängig, in welcher Einrichtung diese tätig sind. Neben Faktoren wie der Unternehmensgrösse sind dabei auch Aspekte wie Gesamtarbeitsverträge (GAV) und kantonale Personalgesetze zu berücksichtigen. Diese beinhalten neben Regelungen zur Einordnung der Berufsgruppen in Lohnklassen und dem Lohn unter anderem auch Festlegungen zu Urlaub, Arbeitszeit und Lohnentwicklung.
Die Unternehemensgrösse beeinflusst den Lohn wiederum dadurch, dass mit zunehmender Grösse in der Regel auch die Löhne der Arbeitnehmer/innen steigen. Dies zeigt sich beispielsweise an den Lohnempfehlungen im Kanton Zürich, wonach Fachpersonen mit HF-Abschluss im Bereich der Sozialpädagogik in Abhängigkeit von der Unternehmensgrösse folgende Medianlöhne ohne Kader sowie im unteren Kader erhalten sollen:
- Betriebsgrösse unter 20 Beschäftigten: 5’816 bzw. 6’268 Schweizer Franken
- Betriebsgrösse 20 bis 49 Beschäftigte: 5’967 bzw. 6’268 Schweizer Franken
- Betriebsgrösse 50 und mehr Beschäftigte: 6’364 bzw. 6’857 Schweizer Franken
Einrichtungen mit GAV
Für den Beruf der Sozialpädagogen/-innen gibt es schweizweit verschiedene Gesamtarbeitsverträge, die in ihrem Geltungsbereich und ihrer Zuordnung der Fachpersonen zu Funktionen und Lohnklassen variieren. Dementsprechend unterscheiden sich je nach GAV auch die gezahlten Löhne. Nach dem GAV zwischen dem Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen (INFRI) und dem Verband der Organisationen des Personals der Sozialen Institutionen (VOPSI) werden die Fachkräfte beispielsweise in die nachfolgenden Lohnklassen eingereiht:
Funktion | Lohnklasse |
13 | – Sozialpädagoge/-in in berufsbegleitender Ausbildung (HF) |
14 | – Sozialpädagoge/-in in berufsbegleitender Ausbildung (FH) |
16 | – Sozialpädagoge/-in EFZ und Berufsausbildung in Sozialpädagogik |
17 | – Sozialpädagoge/-in mit Sozialpädagogik-Diplom (HF) |
18 | – Sozialpädagoge/-in mit höherer Berufsausbildung in Sozialpädagogik (HF) und ausgewiesene Praxislehrkraft – Sozialpädagoge/-in mit höherer Berufsausbildung in Sozialarbeit (FH) oder Bachelor/Master in Sonderpädagogik – Sozialpädagoge/-in im Werkstattbereich mit EFZ |
19 | – Sozialpädagoge/-in als Verantwortliche/r einer Erziehungsgruppe – Verantwortliche/r Sozialpädagoge/-in im Werkstattbereich (Produktions- oder Beschäftigungsstätte) |
Weiterhin inkludiert unter anderem auch der Gesamtarbeitsvertrag der Berner Spitäler und Kliniken die Fachpersonen. Hiernach findet eine Einordnung in die Lohnbänder 15 und 16 statt, wonach der Verdienst wie folgt festgelegt ist:
Lohnband | Mindestjahreslohn | Maximaljahreslohn |
15 | 69’970 CHF | 111’952 CHF |
16 | 73’184 CHF | 117’094 CHF |
Neben den genannten GAV bestehen noch weitere entsprechende Regelungen, wie beispielsweise der Gesamtarbeitsvertrag der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel, der Vertrag des Universitäts-Kinderspital beider Basel oder der bereits genannte GAV zwischen der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime und dem VPOD. Diese beinhalten ebenfalls eine Eingliederung der sozialpädagogischen Fachkräfte in Lohnbänder und somit Regelungen zur möglichen Lohnbandbreite.
Lohn bei kantonalen Arbeitgebern
Sozialpädagogen/-innen die in einer kantonalen Einrichtung tätig sind und somit als Arbeitnehmer/in beim jeweiligen Kanton angestellt, können je nach den dort vorhandenen Personal- oder Besoldungsverordnungen entlohnt werden. Für die Berufsgruppe findet dabei nicht in jedem Kanton eine entsprechende Zuordnung zu einer Lohnklasse statt. Nachfolgend werden daher beispielhaft einige kantonale Entlohnungen aufgeführt.
Kanton | Lohnbänder | Lohnspanne |
Basel-Landschaft | 19 bis 14 | 54´491 bis 116´930 CHF |
Bern | 23, 20 bis 15 | 70´454 bis 89´560 CHF bzw. 104´894 CHF (Grundgehalt) |
Freiburg | 18 | 74´261 bis 111´865 CHF (ohne 13. Monatslohn) |
Luzern | 8 bis 10 | 54´923 bis 88´687 CHF |
Schaffhausen | 7 und 8 | 72´020 bis 119´067 CHF |
Thurgau | 15 bis 19 | 70´218 bis 132´392 CHF |
Zürich | 14 bis 19 | 71´957 bis 150´909 CHF |
Sozialpädagoge/-in – Lohn nach Kantonen
Neben Faktoren wie der Berufserfahrung ist der Lohn unter anderem auch stark davon abhängig, in welchem Kanton die Arbeitnehmer/innen im Bereich der Sozialpädagogik tätig sind. Am besten verdienen Sozialpädagogen/-innen dabei in Obwalden, mit einem jährlichen Einkommen von 90‘000 Schweizer Franken. In Schaffhausen erhalten die Fachkräfte hingegen ein Jahresgehalt von 50‘400 Franken und somit vergleichsweise weniger. Zu berücksichtigen sind hierbei jedoch auch die unterschiedlichen kantonalen Lebenshaltungskosten.
Sozialpädagoge/-in – Lohn nach Alter und Geschlecht
Auch das Alter und Geschlecht von Sozialpädagogen/-innen wirkt sich auf deren Lohn aus. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind dabei in der Schweiz, wie auch in vielen anderen Ländern, noch immer ein zu berücksichtigender Aspekt. So verdienen Sozialpädagoginnen anfangs mit etwa 60‘626 Schweizer Franken im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen jährlich rund 9‘000 Franken weniger.
Neben dem Geschlecht kann sich auch das zunehmende Alter und die damit einhergehende steigende Berufserfahrung auf den Lohn auswirken. Während die Fachpersonen im Alter bis 25 Jahre einen Jahreslohn von durchschnittlich 60‘937 Schweizer Franken erhalten, verdienen ältere Kollegen/-innen deutlich über 85‘000 Schweizer Franken. Wie sich der Lohn genau in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht entwickelt, zeigt die nachfolgende Tabelle.
Alter | Männer | Frauen |
bis 25 Jahre | 70’000 CHF | 60’626 CHF |
25 bis 35 Jahre | 75’728 CHF | 73’632 CHF |
35 bis 45 Jahre | 84’500 CHF | 80’600 CHF |
45 bis 55 Jahre | 90’000 CHF | 85’648 CHF |
> 55 Jahre | 100’000 CHF | 90’000 CHF |
Sozialpädagoge/-in – Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Während Sozialpädagogen/-innen mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 6‘119 Schweizer Franken über ein vergleichsweise etwas höheres Einkommen verfügen, erhalten andere Berufe aus dem schweizerischen Gesundheitswesen mehr bzw. weniger Lohn. Psychologen/-innen und Sozialarbeiter/innen erhalten laut Lohnbuch mit 6‘750 Schweizer Franken zum Beispiel etwas mehr.
Erzieher/innen mit entsprechender Ausbildung erhalten hingegen mit etwa 5‘536 Schweizer Franken weniger Entlohnung. Ähnlich sieht dies bei Fachfrauen Betreuung aus, die etwa 4‘712 Franken im Monat verdienen. Zu berücksichtigen ist bei den Lohnangaben jedoch auch immer das jeweilige Ausbildungsniveau. Welche Löhne daneben noch im Schweizer Gesundheitswesen erzielt werden können, zeigt die nachfolgende Tabelle.
Beruf | Lohn |
Dentalhygieniker/in (im 1. Berufsjahr) | 5’390 CHF |
Podologe/-in HF | 5’000 CHF |
Sozialarbeiter/in FH | 6’750 CHF |
Assistenzarzt/-ärztin | 7’682 CHF |
Hörsystemakustiker/in EFZ | 4’250 CHF |
Sonderpädagoge/-in | 6’000CHF |
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Sozialpädagoge/-in – Mehr Lohn durch Fort- und Weiterbildungen
Weiterbildungen können Sozialpädagogen/-innen helfen, ihr berufliches Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern und dadurch ihren monatlichen Verdienst zu erhöhen. Durch zusätzliche Qualifikationen und Fortbildungen kann dabei in der Regel die Expertise in spezifischen Bereichen vertieft werden, was sich positiv auf die berufliche Position und den Lohn auswirken kann. Neben dem Besuch von Weiterbildungskursen oder dem Ablegen einer Höheren Fachprüfung (HFP), sind mit entsprechender Vorbildung auch akademische Werdegänge denkbar.
So können Sozialpädagogen/-innen HF eine Fachhochschule besuchen und ihren Bachelor of Arts / Bachelor of Science (FH) in Sozialer Arbeit machen. Daneben steht sowohl Fachpersonen mit HF- als auch FH-Abschluss die Möglichkeit offen, einen Master zu erwerben. Infrage kommen hier zum Beispiel der Master of Science in Sozialer Arbeit oder der Master of Arts in Sonderpädagogik. Der Erwerb eines höheren Abschlusses kann dann als gutes Argument für einen höheren Lohn bei Lohnverhandlungen genutzt werden.
Passende Jobs für Sozialpädagogen/-innen
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- Gesamtarbeitsvertrag INFRI – VOPSI 2023, https://www.fopis.ch/... (Abrufdatum: 07.09.2023)
- VPOD, Ausführungsbestimmungen Richtfunktionen GAV Berner Spitäler und Kliniken, https://bern.vpod.ch/... (Abrufdatum: 07.09.2023)
- VPOD, GAV Berner Spitäler und Kliniken Lohntabelle, https://bern.vpod.ch/... (Abrufdatum: 07.09.2023)
- Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Lohnbuch 2023, orell füssli
- Kanton Zürich, Funktionsbereich 4, https://www.zh.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Kanton Zürich, Lohntabelle LR 01 für 2023, https://www.zh.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Thurgau, Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals, https://www.rechtsbuch.tg.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Schaffhausen, Entlöhnung, https://sh.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Kanton Luzern, Besoldungsverordnung, https://srl.lu.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Staat Freiburg, Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals, https://bdlf.fr.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- Kanton Bern, Das Gehaltssystem, https://www.pa.fin.be.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)
- SBK, Gesamtarbeitsverträge, https://www.sbk-bsbl.ch/... (Abrufdatum: 06.09.2023)